„Konsument“-Leser können sich vielleicht noch erinnern: Die Firma AAPOSPA hatte ihr Basenpulver, das nicht als Arzneimittel zugelassen ist, mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben. Das ist aber nach dem Arzneimittelgesetz verboten. Der VKI hat die Firma daraufhin abgemahnt. Als diese aber trotz einer Unterlassungserklärung die Werbung fortsetzte, hat der VKI nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb auf Unterlassung geklagt. Die Firma hat nunmehr einen Unterlassungsvergleich geschlossen und – was für die Konsumenten wohl am wichtigsten ist – ihre Werbelinie endlich geändert.
Dr. Auer Basenpulver - Unterlassungsvergleich geschlossen