Apotheken mit dem Testergebnis „nicht zufriedenstellend“, erhalten die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Bis Redaktionsschluss machten davon 8 der 9 betroffenen Apotheken Gebrauch.
Auge Gottes Apotheke
Ihre Vorwürfe sind unter anderem aus folgenden Gründen nicht gerechtfertigt: Sie haben die Kammer-Info unrichtig interpretiert (und in Ihrem Begleitschreiben auch falsch wiedergegeben): Hauptaugenmerk war es , die Apothekerschaft darüber aufzuklären, ob Online- bzw. DrEd-Rezepte überhaupt und unter welchen Voraussetzungen gültig sind. Sie überschätzen die Bedeutung von DrEd: Ihre Testperson war der erste „Kunde“ mit einem solchen Rezept in unserer Apotheke. Sie geben den Ablauf des Testkaufs nicht richtig wieder: Eine meiner verlässlichsten Mitarbeiterinnen war mit Ihrer Testperson konfrontiert. Sie hat viel Zeit damit aufgewendet, zu kontrollieren, ob die Abgabe des Arzneimittels auf Grundlage des Rezepts erfolgen darf.
Infolgedessen gab ihre Testperson ihre Ungeduld sowie ihren mangelnden Beratungswillen zu erkennen. Ungeachtet dessen schließt meine Mitarbeiterin, die sich aufgrund der außergewöhnlichen Umstände noch an Ihre Testperson erinnert, nicht aus, sie nach potentiellen Komplikationen im Rahmen der Abgabe gefragt zu haben. Meiner Ansicht nach sollte es dem VKI eher ein Anliegen sein, die Zulässigkeit des Systems der Rezeptabgabe ohne direkten ärztlichen Kontakt in Frage zu stellen, als Apotheken zu Unrecht an den Pranger zu stellen. Apotheken dürfen und wollen den Arzt nicht ersetzen.
Mag. pharm. Christina Kletter
Auge Gottes Apotheke
Nußdorferstraße 79
1090 Wien
Alte Feldapotheke
Gerade bei diesem sehr heiklen und persönlichen Thema legt der mündige Kunde großen Wert auf Diskretion und will in der Apotheke nicht befragt werden. So steht man als Apotheker oft im Zwiespalt zwischen aktivem Ansprechen der Aspekte solcher Medikamente und dem „Zur-Verfügung-Stehen“ für Nachfragen des Kunden. Unsere Erfahrung zeigt, dass solche Kunden diskret behandelt werden wollen. Bei uns stehen ausschließlich Pharmazeutinnen mit sichtbar getragenem Dienstabzeichen an der Tara und mit Ihrem Wissen unseren Kunden zur Verfügung.
Wir gehen zwar davon aus, dass vor dem Ausstellen des Rezeptes das notwendige, ausführliche Gespräch zwischen Arzt und Patient geführt wurde und werden aber in Zukunft DrEd-Rezepte sehr kritisch bearbeiten.
Mag. pharm. Gerda Grigorijevits
Alte Feldapotheke
Stephansplatz 8a
1010 Wien
Apotheke am Spittelberg
Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass Ihre Bewertung unserer Beratung nicht zufriedenstellend abgelaufen ist. Sowohl die Beratung wie auch die Kundenzufriedenheit stehen für unser Team an allererster Stelle und wir werden diesen Fall zum Anlass nehmen uns durch Fortbildungen weiter im Umgang mit Internetverschreibungen zu schulen.
Gerade bei dem heiklen Thema der erektilen Dysfunktion bewegt sich die Mitarbeiterin in einem sehr schwierigen Spannungsfeld. Der Kunde ist zumeist peinlich berührt und auf hohe Diskretion bedacht. Die Apothekerin schwankt zwischen „aktivem Ansprechen“ und „für Fragen zur Verfügung stehen“ für Nachfragen des Kunden. Wir bedauern in diesem Fall die weniger gute Option gewählt zu haben. Wir sind überzeugt dass eine Online-Verschreibung keinesfalls ein Ersatz für den persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient sein kann.
Mag. pharm. Gerhard Prinz
Apotheke am Spittelberg
Stiftgasse 23
1070 Wien
Maria Treu-Apotheke
Bei dem von DrEd ausgestellten Rezept handelt es sich um ein nach dem österreichischen Rezeptpflichtgesetz gültiges, ausländisches Rezept. Die Inanspruchnahme des Internetdoktors beruht auf der autonomen Entscheidung der/s mündigen Patient/in, diesem/r obliegt es, eine etwaige zusätzliche Beratung durch die/den Apotheker/in zu erfragen. Unserer Mitarbeiterin wurde ein gültiges Rezept vorgelegt, sie musste davon ausgehen, dass der von dem/r mündigen Patient/in frei gewählte Arzt, nach eingehender Anamnese die richtige Diagnose gestellt und auf dieser Basis das richtige Arzneimittel für die Therapie ausgewählt hat. Sie hat sich somit korrekt verhalten.
Wir in der Maria Treu-Apotheke achten seit Jahren auf die Qualität unserer Beratungsleistung. Wir investieren in Trainings- und Informationsabende, um die hohe Qualität der Beratung sicherstellen zu können. Ob eine Beurteilung des VKI aufgrund eines einzigen Vorkommnisses (bei hunderten zufriedenen Kunden jährlich) mit „nicht zufriedenstellend“ gegenüber unseren Mitarbeitern fair ist, wollen wir hier unkommentiert lassen.
Mag. pharm. Dietlinde Schönstein
Maria Treu-Apotheke
Josefstädterstraße 68
1080 Wien
Margareten-Apotheke
Bezug nehmend zum Testkauf am 07.01.2013 um 09:18 Uhr möchte ich feststellen, dass ein 70-jähriger Mann der ein Potenzmittel eingekauft hat in jedem Fall Diskretion haben will und nicht Gespräche vor anderen Kunden zu diesem sensiblen Thema führen möchte. Die Verordnung hat sich von üblichen Privatrezepten nicht unterschieden.
Margaretenapotheke
Margaretenstraße 75
1050 Wien
Schutzengel-Apotheke
Als Konzessionärin und Leiterin der Schutzengel-Apotheke in 1040 Wien habe ich die konkreten Umstände des Testkaufes vom 7. Jänner mit den beiden involvierten angestellten Apotheker/innen näher besprochen. Da beide erstmals mit einem Rezept von DrEd konfrontiert waren, wurde das Hauptaugenmerk auf die Frage gelegt, ob das Rezept gültig ist und alle Bestandteile des österreichischen Rezeptpflichtgesetzes enthalten sind. Diese formale Prüfung, das selbstbewusste, wissende Auftreten und ablenkende Verhalten des Testkäufers („Ist etwas mit dem Rezept nicht in Ordnung?“) haben dazu geführt, dass die erforderlichen fachlichen Fragestellungen und Beratungshinweise augenscheinlich unterblieben sind.
Wir bedauern das nicht befriedigende Verhalten und werden, innerbetrieblich den Fall zum Anlass für Fortbildungsmaßnahmen nehmen, um auch in außergewöhnlichen Fällen eine Verbesserung der Beratung zu erreichen.
Mag. pharm. Helga Zich
Mag. pharm. Daniela Götzinger
Mag. pharm. Reinhold Reidinger
Favoritenstraße 11
1040 Wien
Sophien-Apotheke
Zu Ihrem am 2.1.2013 vorgenommenen Testkauf eines Medikamentes gegen Erektionsstörungen auf Grund einer Verordnung eines Internet-Arztservices erlauben Sie uns folgende Stellungnahme: Rezepte von DrEd wurden uns seitens der Apothekerkammer im April 2012 angekündigt. Nach mäßiger medialer Resonanz gab es in unserem Betrieb jedoch weder darauf bezogene Anfragen, geschweige denn wurde je eine solche Verordnung vorgelegt. Also, und dafür müssen wir uns jedenfalls mit Recht verantworten, ist die Möglichkeit eines weitestgehend anonymen Zuganges zu rezeptpflichtigen Medikamenten schleichend in Vergessenheit, und leider, ungeübt für solche Fälle, dadurch die Beratung am Kunden ins Hintertreffen geraten.
Andererseits ist die Therapie von Erektionsproblemen eine im Patientenkontakt heikle Gesprächssituation. Ein berufserfahrener Pharmazeut versucht in diesen Fällen sensibel auf auch non-verbale Signale seitens des Kunden zu reagieren. Eine Erstverordnung setzt im traditionellen Vorgang eine intensive Auseinandersetzung des Arztes mit dem Patienten voraus. Wenn dann auch noch der Apotheker in öffentlichem Umfeld dieses spezielle Thema anspricht, gibt es seitens der Patienten im Regelfall ablehnende Reaktionen. Dies ist, so denken wir, auch ihr gutes Recht. Wenn da nicht die vorgelegten Online-Verschreibungen wären. Die verändern den bewährten Therapiezugang dramatisch, was von uns aber nicht mit der nötigen Geistesgegenwart berücksichtigt wurde. Dies ist uns nun ganz deutlich bewusst geworden - und das werden wir unseren zukünftigen Kunden auch weitergeben, sowie wir unsere Bemühungen in diesem Bereich der Beratung intensivieren werden.
Mag. Herbert Schober
Sophien-Apotheke
Marxergasse 22
1030 Wien
Werdertor Apotheke
Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis dass mit der Veröffentlichung Ihres Artikels Werbung für DrEd gemacht wird. Bisher kamen Rezepte von DrEd im Apothekenalltag praktisch nicht vor – in unserer Apotheke war der Testkäufer der erste Kunde der ein DrEd Rezept vorgelegt hatte. Das vorgelegte Rezept wurde auf Eindeutigkeit und Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Vorschriften überprüft und erfüllte alle Kriterien für ein gültiges Rezept aus EU/EWR. Der Kunde wurde gefragt, ob ihm die Einnahme bekannt sei, was er bejahte. Aus dem Verhalten des Kunden wurde geschlossen, dass er auf weiterführende und ausführlichere Beratung verzichtet – was auf Grund des sensiblen Themas verständlich erschien. Kunden mit ein einer Verschreibung dieser Art haben das Recht auf Diskretion! Wir weisen darauf hin, dass Rezeptfälschungen von uns unverzüglich zur Anzeige gebracht werden.
Mag. Astrid Tobola
Und Team der Werdertor Apotheke
Werdertorgasse 5
1010 Wien