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Apotheken-Rezepte von DrEd - Bei der Beratung versagt

10 Wiener Apotheken im Beratungstest: Apothekerinnen und Apotheker sollen bei Rezepten aus der Onlineordination DrEd besondere Sorgfalt bei Beratung und Aufklärung walten lassen. Die Realität, das zeigt unser Test, sieht allerdings anders aus.

Seit 16. April 2012 ist die in London ansässige Onlineordination DrEd auch in Österreich ­aktiv. In der Internetpraxis können sich Patientinnen und Patienten beraten und Rezepte für Medikamente ausstellen lassen. Die Verordnung liegt dann wenige Tage später im Briefkasten. Die österreichische Apothekerkammer reagierte unmittelbar auf das neue Angebot. Nur einen Tag später, am 17. April 2012, erging eine Aussendung an alle österreichischen Apothekerinnen und Apotheker.

Bei Rezepten von DrEd mehr Beratung und Aufklärung

Darin wies die Kammer zwar auf die Recht­mäßigkeit der Onlinerezepte hin, mahnte ihre Mitglieder jedoch gleichzeitig, besondere Sorgfalt walten zu lassen, wenn Patienten mit Rezepten von DrEd in die Apotheke kommen: „Alle Rezepte, die von Ärzten aus der Ordi­nation ,DrEd‘ ausgestellt werden, tragen das Logo von DrEd. Bei diesen Rezepten kommt vor allem Ihnen verstärkt die Rolle der Beratung und Aufklärung zu“, heißt es in der ­Informationsschrift.

Apothekerkammer: Kritik am Onlineangebot von DrEd

Gespart wird auch nicht mit – wenn auch indirekt formulierter – Kritik am neuen Onlineangebot: „Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass aufgrund der Patientensicherheit ein direktes und persön­liches Gespräch zwischen Arzt und Patient notwendig ist.“ Der neue Kammerpräsident Max Wellan legte in der Österreichischen Apotheker-Zeitung nach. In der Ausgabe vom 4. Juni 2012 sagte er: „Ärzte und Apotheker sind daran interessiert, unsere Patienten persönlich, verantwortungsvoll und nachhaltig zu betreuen. Deswegen ist der gemeinsame Kampf gegen kurzfristige Geschäftemacherei – Motto: keine Rose für DrEd – unser gemeinsames Interesse.“

Misstrauen angebracht

Misstrauen gegenüber der Onlineordination erscheint, wie unser Test „Rezepte von DrEd 2/2013“ in der vergangenen Ausgabe (KONSUMENT 2/2013) zeigte, durchaus angebracht. Damals konfrontierten wir DrEd mit zwei Fällen aus den Bereichen Sexualgesundheit und Reisemedizin. Die Ergebnisse waren höchst fragwürdig, teilweise wurden sogar rechtliche Bestimmungen verletzt.

Viagra vom Onlinedoktor

In unserem aktuellen Test wollten wir nun wissen, wie Apothekerinnen und Apotheker reagieren, wenn ein Patient ein Rezept für ein potenzsteigerndes Medikament (wir entschieden uns für Viagra) vom Onlinedoktor einlösen möchte. Wird die von der Kammer eingeforderte Sorgfalt eingehalten, die Testperson also umfassend aufgeklärt und beraten, und ist dadurch die Patientensicherheit gegeben?


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Ohne eine einzige Frage

Fragwürdige Auswahl

Wie schon beim vergangenen Test stießen wir bereits bei der Bestellung des Medi­kaments bei DrEd auf Ungereimtheiten. In der Fachinformation für Viagra (Sildenafil) wird nämlich für Neuanwender ausdrücklich die 50-mg-Dosierung angegeben. Nach erst­maliger Anwendung ist zu entscheiden, ob die Dosierung ausreichend ist, um den gewünschten Effekt zu erzielen. Andererseits können zu starke Nebenwirkungen die Einnahme des schwächeren 25-mg-Präparates notwendig machen. Neun unserer Probanden erhielten das 50-mg-Präparat verschrieben. DrEd bietet seinen Kunden jedoch auch die 25- bzw. 100-mg-Dosierungen zur Auswahl an.

Ausstellung von so einem Rezept nicht nachvollziehbar

Einer der zehn „Patienten“, die für uns jeweils eine Verschreibung orderten, ­erhielt ein Rezept für Viagra 25 mg. Diese Dosierung wird auch bei bestimmten Erkrankungen (Leberschäden, bestimmte Nierenschäden, HIV) eingesetzt. Der Patient hatte im Bestellformular jedoch angegeben, unter keiner der Erkrankungen zu leiden, die eine Dosisreduktion erklärbar machen, und er hatte auch angekreuzt, noch nie Viagra eingenommen zu haben. Die Ausstellung eines Rezeptes über 25 mg ist folglich nicht nachvollziehbar.

Körperliche Untersuchung

Warum Apothekerinnen und Apotheker beim Einlösen eines Viagra-Rezeptes von DrEd ­besondere Sorgfalt walten lassen sollten, legt schon ein Blick in die Fachinforma­tion des Medikaments nahe. Darin findet sich der Warnhinweis, dass die Erektions­störung (erektile Dysfunktion) mittels körperlicher Untersuchung vor Beginn einer medikamentösen Therapie diagnostiziert werden sollte. Gerade das ist jedoch bei einem Rezept, das auf einer per Internet erstellten Ferndiagnose beruht, auszuschließen.

Wir hätten uns allerdings angesichts des Alters unserer Test­person (70 Jahre), die für uns die Rezepte in zehn Wiener Apotheken einlöste, ohnehin ­erwartet, dass die Apotheker mögliche Herz-Kreislauf-Probleme beim Patienten ansprechen oder zumindest nachfragen, ob Viagra zuvor bereits einmal eingenommen wurde. Ebenfalls naheliegend erschien uns die Frage, wann der letzte Besuch beim Hausarzt war und ob die Verschreibung mit diesem be­sprochen wurde. Der in Viagra enthaltene Wirkstoff Sildenafil ist nämlich mit diversen Warnhinweisen zu Neben- und Wechsel­wirkungen versehen.

Acht Mal ohne Worte

Umso mehr überraschte es uns, dass das ­Präparat in acht Apotheken ausgehändigt wurde, ohne dass eine einzige Frage gestellt worden wäre. In einem Fall (Auge-Gottes-Apotheke) wurde zwar nach der wichtigsten Gegenanzeige für die Einnahme von Viagra gefragt (Herz-Kreislauf-Erkrankungen), man gab sich jedoch mit der sehr allgemein gehaltenen Antwort: „Nicht dass ich wüsste“, sofort zufrieden. Auch darüber, ob der Hausarzt über die Verordnung im Bilde sei, wurde in diesen neun Apotheken nicht gesprochen.

Stärke des Medikamentes eigenmächtig verändert

Ebenso wenig wurde unser Tester gefragt, ob er das Medikament schon einmal eingenommen habe oder wisse, wie es einzunehmen sei. Bedenklich auch, dass in einem Fall (Marga­reten-Apotheke) die Verschreibungsstärke des Medikamentes eigenmächtig verändert wurde. Wie bereits erwähnt, hatten wir von DrEd ein einziges Rezept über 25 mg Viagra erhalten. Da die Margareten-Apotheke dieses Präparat nicht vorrätig hatte, wurde unserer Testperson stattdessen vorgeschlagen, mit dem 50-mg-Präparat vorliebzunehmen und die Tablette „notfalls zu teilen“. Nach dem möglichen Grund, warum der Patient ein ­Rezept mit schwächerer Dosierung vorlegte, wurde nicht gefragt. Dies ist bedenklich, da eine medizinische Begründung dafür vorliegen könnte. Offen blieb auch die Frage wie „notfalls“ zu verstehen sei.

Arztbesuch nicht ersetzbar

Testsieger Augarten-Apotheke

Aber es gab auch eine positive Ausnahme in unserem Test. In der Augarten-Apotheke Zum heil. Leopold wurde unsere Testperson aufgefordert, unbedingt Rücksprache mit einem österreichischen Arzt zu halten und das Rezept erst danach einzulösen.

Arztbesuch ist nicht zu ersetzen

Fazit: Wer unter Erektionsproblemen (erek­tile Dysfunktion) leidet, sollte anstatt sich ins Internet zu begeben einen in Österreich niedergelassenen Arzt aufsuchen, etwa ­seinen Hausarzt. Zwar werden bei DrEd vor der erstmaligen Ausstellung des Rezeptes einige Fragen zum Gesundheitszustand gestellt, diese können eine körperliche Untersuchung (wie sie auch in der Gebrauchsinformation von Viagra angemahnt wird) jedoch keinesfalls ersetzen. Die erektile Dysfunktion ist eine Erkrankung und kann verschiedene Ursachen haben.

Nicht selten tritt sie auch als Nebenwirkung dringend benötigter ­Medikamente ein – etwa bei Bluthochdruck und bestimmten Herzerkrankungen eingesetzten Beta-Blockern. Eine seriöse Nutzen-Risiko-Abklärung zur Einnahme von potenzfördernden Medikamenten wie Viagra ist über eine Onlineordination kaum möglich. Dass Apothekerinnen und Apotheker beim Einlösen des Rezeptes auf mögliche Gefahren hinweisen, ist, wie unser Test zeigt, nicht unbedingt zu erwarten.

Testtabelle: Apotheken-Rezepte von DrEd

Stellungnahme von Mag. iur. Rainer Prinz

Stellungnahme von Mag. iur. Rainer Prinz, stellvertretender Kammeramtsdirektor und Leiter der rechts- und sozialpolitischen Abteilung der Österreichischen Apothekerkammer zum Apothekentest Rezept von DrEd.

VKI: Wie steht die Apothekerkammer zu Rezepten von DrEd?

Mag. iur. Rainer Prinz: Die Österreichische Apothekerkammer steht einer ärztlichen Verschreibung von Arzneimitteln durch Online-Arztpraxen, wie sie in anderen EU-Ländern zulässig ist, sehr kritisch gegenüber. Wir sind überzeugt, dass bei einer ärztlichen Behandlung der persönlichen Kontakt zwischen Patient und Arzt ebenso wie der Kontakt zwischen Patient und Apotheker bei der Arzneimittelabgabe unverzichtbar ist. Ungeachtet dessen sind die von DrEd ausgestellten Rezepte gültige Rezepte, die den Anforderungen des österreichischen Rezeptpflichtgesetzes entsprechen und daher den Patienten grundsätzlich berechtigen, das verschriebene Arzneimittel in einer Apotheke zu beziehen.

VKI: Hat die Apothekerkammer ihre Mitglieder informiert, wie mit DrEd-Rezepten umgegangen werden sollte?

Prinz: Zum Thema DrEd haben wir unsere Mitglieder im Rahmen einer Kammer-Info am 17. April 2012 informiert. Es dürften aber kaum DrEd-Rezepte in den Apotheken vorgelegt worden sein, weil wir dazu praktisch keine Rückmeldungen oder Anfragen aus den Apotheken erhalten haben. Wir sind daher davon ausgegangen, dass die Bevölkerung von der Möglichkeit der Online-Behandlung bei DrEd aufgrund der bekannten Bedenken nicht Gebrauch macht. Es gab daher für uns auch keine Veranlassung für weitere Informationen zu diesem Thema an unsere Mitglieder.

VKI: Wie beurteilen Sie das vorliegende Ergebnis des KONSUMENT-Tests?

Prinz: Wenn es zutrifft, dass 8 von 10 Apothekern das verschriebene Präparat Viagra 50 mg „ohne jeglichen Kommentar“ abgegeben haben, so ist dieses Testergebnis für uns absolut nicht zufriedenstellend. Auch wir hätten uns von den Apothekern erwartet, dass sie ihrer Aufgabe zur Beratung nachkommen. Wie wir bereits in unserer Kammer-Info vom 17. April 2012 zum Ausdruck gebracht haben, kommt Apothekerinnen und Apothekern speziell bei DrEd-Rezepten verstärkt die Rolle der Beratung und Aufklärung zu.

VKI: Sehen Sie Handlungsbedarf?

Prinz: Wir werden den aktuellen Test zum Anlass nehmen, unsere Mitglieder neuerlich mit einer Kammer-Info und bei anderen Gelegenheiten auf ihre Beratungsaufgabe hinzuweisen. Daneben setzt die Österreichische Apothekerkammer laufend Initiativen, um die Beratungsqualität in den Apotheken zu steigern, und bietet dazu beispielsweise im Rahmen der Fortbildungsreihe „Qualität in der Beratung“ jährlich zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen an. Diese Initiativen werden wir selbstverständlich fortsetzen und intensivieren.

Einzelbewertungen

Hier die Kurzkommentare unserer Tester.

Augarten Apotheke zum heiligen Leopold
sehr gut (100 Punkte)
Der Testperson wurde eindringlich nahegelegt, vor der Rezepteinlösung einen österreichischen Arzt zu konsultieren. Der Tester sah im Weiteren von einer Einlösung des Rezeptes ab.

Auge Gottes Apotheke
nicht zufriedenstellend (17 Punkte)
Der Testperson wurde die Frage gestellt, ob sie an Herz-Kreislauf-Erkrankungen leide. Der Apotheker gab sich mit der Antwort „nicht dass ich wüsste“ zufrieden und händigte das Medikament ohne weiteren Kommentar aus.

Alte Feldapotheke
nicht zufriedenstellend
(0 Punkte)
Dem Tester wurden keinerlei Fragen gestellt. Beim Aushändigen des Medikaments erhielt er lediglich den Hinweis, dass das Rezept bis zu fünf Mal verwendet werden könne. Diese Auskunft entspricht zwar dem Rezeptpflichtgesetz, ist jedoch keine Information, die der Patientensicherheit dient.

Werdertor Apotheke
nicht zufriedenstellend (0 Punkte)
Es wurden keinerlei Fragen gestellt, das Medikament wurde kommentarlos ausgehändigt.

Sophien-Apotheke
nicht zufriedenstellend (0 Punkte)
Es wurden keinerlei Fragen gestellt, das Medikament wurde kommentarlos ausgehändigt.

Schutzengel-Apotheke
nicht zufriedenstellend
(0 Punkte)
Es wurden keinerlei Fragen gestellt, das Medikament wurde kommentarlos ausgehändigt.

Margareten-Apotheke
nicht zufriedenstellend
(0 Punkte)
Die Testperson legte das Rezept zu 25 mg Viagra vor und erhielt die Auskunft, dass lediglich 50-mg-Präparate lagernd seien. Der Apotheker fragte, ob der Tester die höhere Dosierung kaufen wolle, und händigte das Präparat mit dem Hinweis aus: „Schlimmstenfalls können Sie die Tablette auch teilen.“ Weitere Fragen wurden nicht gestellt.

St.-Nikolaus-Apotheke
nicht zufriedenstellend
(0 Punkte)
Es wurden keinerlei Fragen gestellt, das Medikament wurde kommentarlos ausgehändigt.

Apotheke am Spittelberg
nicht zufriedenstellend
(0 Punkte)
Es wurden keinerlei Fragen gestellt, das Medikament wurde kommentarlos ausgehändigt.

Maria-Treu-Apotheke
nicht zufriedenstellend
(0 Punkte)
Es wurden keinerlei Fragen gestellt, das Medikament wurde kommentarlos ausgehändigt.

50 DrEd-Rezepte pro Woche

Einige Apothekerinnen und Apotheker wiesen darauf hin, dass in ihren Apotheken noch nie Rezepte von DrEd vorgelegt worden seien und dass der VKI nur unnötig Werbung für die Onlineordination mache. In einem Interview mit der Tageszeitung Kurier vom 24.01.2013 erklärt DrEd, dass pro Woche immerhin bis zu 50 Patienten aus Österreich das Onlineangebot wahrnehmen. Am stärksten gefragt seien Potenzmittel. Hochgerechnet bedeutet dies, dass jedes Jahr bis zu 2.600 DrEd-Rezepte in österreichischen Apotheken vorgelegt werden.

Körperliche Untersuchung

Die Ausstellung eines Viagra-Rezeptes bei erektiler Dysfunktion über das Internet ist aus unserer Sicht nicht zu verantworten, denn die Gebrauchsinformation des Medikaments ist mit folgendem Warnhinweis versehen: „Bevor eine medikamentöse Therapie in Betracht gezogen wird, sollte die Diagnose einer erektilen Dysfunktion gestellt und zugrunde liegende Ursachen [sollten] mittels Anamnese und körperlicher Untersuchung ermittelt werden.“ Da davon auszugehen ist, dass dieser Umstand bekannt ist, darf bei der Einlösung eines per Internet ausgestellten Viagra-Rezepts von Apothekerinnen und Apothekern besondere Umsicht erwartet werden.

Zusammenfassung

  • Arztbesuch. Unsere Tests zu DrEd ­zeigen, dass die Onlineordination den realen Arztbesuch nicht ersetzen kann. Wir ­können deshalb nicht zu einer Behandlung bei DrEd raten.
     
  • Apotheken. Wer beim Einlösen von DrEd-Rezepten in der Apotheke auf kompetente Beratung und Aufklärung hofft, muss sich auf eine Enttäuschung gefasst machen. Häufig gilt: Es wird nicht informiert, sondern nur verkauft.
     
  • Viagra. Das Medikament ist mit zahlreichen ernst zu nehmenden Warnhinweisen zu möglichen Neben- und Wechselwirkungen versehen. Die Einnahme ohne vorherige ärztliche Untersuchung ist nicht zu verantworten.

Testkriterien

Zehn verschiedene männliche Testpersonen ließen sich von DrEd jeweils ein Viagra-Rezept ausstellen. Eine Testperson (70 Jahre) suchte mit den erhaltenen Rezepten (9 x zu Viagra 50 mg, 1 x zu Viagra 25 mg) zehn zufällig ausgewählte Wiener Apotheken auf, um die Rezepte einzulösen. Erhoben wurde dabei, inwieweit Apothekerinnen und Apotheker ihrer Beratungs- und Aufklärungsverpflichtung nachkommen.

Reaktionen betroffener Apotheken

Apotheken mit dem Testergebnis „nicht zufriedenstellend“, erhalten die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Bis Redaktionsschluss machten davon 8 der 9 betroffenen Apotheken Gebrauch.

Auge Gottes Apotheke

Ihre Vorwürfe sind unter anderem aus folgenden Gründen nicht gerechtfertigt: Sie haben die Kammer-Info unrichtig interpretiert (und in Ihrem Begleitschreiben auch falsch wiedergegeben): Hauptaugenmerk war es , die Apothekerschaft darüber aufzuklären, ob Online- bzw. DrEd-Rezepte überhaupt und unter welchen Voraussetzungen gültig sind. Sie überschätzen die Bedeutung von DrEd: Ihre Testperson war der erste „Kunde“ mit einem solchen Rezept in unserer Apotheke. Sie geben den Ablauf des Testkaufs nicht richtig wieder: Eine meiner verlässlichsten Mitarbeiterinnen war mit Ihrer Testperson konfrontiert. Sie hat viel Zeit damit aufgewendet, zu kontrollieren, ob die Abgabe des Arzneimittels auf Grundlage des Rezepts erfolgen darf.

Infolgedessen gab ihre Testperson ihre Ungeduld sowie ihren mangelnden Beratungswillen zu erkennen. Ungeachtet dessen schließt meine Mitarbeiterin, die sich aufgrund der außergewöhnlichen Umstände noch an Ihre Testperson erinnert, nicht aus, sie nach potentiellen Komplikationen im Rahmen der Abgabe gefragt zu haben. Meiner Ansicht nach sollte es dem VKI eher ein Anliegen sein, die Zulässigkeit des Systems der Rezeptabgabe ohne direkten ärztlichen Kontakt in Frage zu stellen, als Apotheken zu Unrecht an den Pranger zu stellen. Apotheken dürfen und wollen den Arzt nicht ersetzen.

Mag. pharm. Christina Kletter
Auge Gottes Apotheke
Nußdorferstraße 79
1090 Wien

Alte Feldapotheke

Gerade bei diesem sehr heiklen und persönlichen Thema legt der mündige Kunde großen Wert auf Diskretion und will in der Apotheke nicht befragt werden. So steht man als Apotheker oft im Zwiespalt zwischen aktivem Ansprechen der Aspekte solcher Medikamente und dem „Zur-Verfügung-Stehen“ für Nachfragen des Kunden. Unsere Erfahrung zeigt, dass solche Kunden diskret behandelt werden wollen. Bei uns stehen ausschließlich Pharmazeutinnen mit sichtbar getragenem Dienstabzeichen an der Tara und mit Ihrem Wissen unseren Kunden zur Verfügung.
Wir gehen zwar davon aus, dass vor dem Ausstellen des Rezeptes das notwendige, ausführliche Gespräch zwischen Arzt und Patient geführt wurde und werden aber in Zukunft DrEd-Rezepte sehr kritisch bearbeiten.
Mag. pharm. Gerda Grigorijevits

Alte Feldapotheke
Stephansplatz 8a
1010 Wien

Apotheke am Spittelberg

Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass Ihre Bewertung unserer Beratung nicht zufriedenstellend abgelaufen ist. Sowohl die Beratung wie auch die Kundenzufriedenheit stehen für unser Team an allererster Stelle und wir werden diesen Fall zum Anlass nehmen uns durch Fortbildungen weiter im Umgang mit Internetverschreibungen zu schulen.

Gerade bei dem heiklen Thema der erektilen Dysfunktion bewegt sich die Mitarbeiterin in einem sehr schwierigen Spannungsfeld. Der Kunde ist zumeist peinlich berührt und auf hohe Diskretion bedacht. Die Apothekerin schwankt zwischen „aktivem Ansprechen“ und „für Fragen zur Verfügung stehen“ für Nachfragen des Kunden. Wir bedauern in diesem Fall die weniger gute Option gewählt zu haben. Wir sind überzeugt dass eine Online-Verschreibung keinesfalls ein Ersatz für den persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient sein kann.

Mag. pharm. Gerhard Prinz
Apotheke am Spittelberg
Stiftgasse 23
1070 Wien

Maria Treu-Apotheke

Bei dem von DrEd ausgestellten Rezept handelt es sich um ein nach dem österreichischen Rezeptpflichtgesetz gültiges, ausländisches Rezept. Die Inanspruchnahme des Internetdoktors beruht auf der autonomen Entscheidung der/s mündigen Patient/in, diesem/r obliegt es, eine etwaige zusätzliche Beratung durch die/den Apotheker/in zu erfragen. Unserer Mitarbeiterin wurde ein gültiges Rezept vorgelegt, sie musste davon ausgehen, dass der von dem/r mündigen Patient/in frei gewählte Arzt, nach eingehender Anamnese die richtige Diagnose gestellt und auf dieser Basis das richtige Arzneimittel für die Therapie ausgewählt hat. Sie hat sich somit korrekt verhalten.

Wir in der Maria Treu-Apotheke achten seit Jahren auf die Qualität unserer Beratungsleistung. Wir investieren in Trainings- und Informationsabende, um die hohe Qualität der Beratung sicherstellen zu können. Ob eine Beurteilung des VKI aufgrund eines einzigen Vorkommnisses (bei hunderten zufriedenen Kunden jährlich) mit „nicht zufriedenstellend“ gegenüber unseren Mitarbeitern fair ist, wollen wir hier unkommentiert lassen.

Mag. pharm. Dietlinde Schönstein
Maria Treu-Apotheke
Josefstädterstraße 68
1080 Wien

Margareten-Apotheke

Bezug nehmend zum Testkauf am 07.01.2013 um 09:18 Uhr möchte ich feststellen, dass ein 70-jähriger Mann der ein Potenzmittel eingekauft hat in jedem Fall Diskretion haben will und nicht Gespräche vor anderen Kunden zu diesem sensiblen Thema führen möchte. Die Verordnung hat sich von üblichen Privatrezepten nicht unterschieden.

Margaretenapotheke
Margaretenstraße 75
1050 Wien

Schutzengel-Apotheke

Als Konzessionärin und Leiterin der Schutzengel-Apotheke in 1040 Wien habe ich die konkreten Umstände des Testkaufes vom 7. Jänner mit den beiden involvierten angestellten Apotheker/innen näher besprochen. Da beide erstmals mit einem Rezept von DrEd konfrontiert waren, wurde das Hauptaugenmerk auf die Frage gelegt, ob das Rezept gültig ist und alle Bestandteile des österreichischen Rezeptpflichtgesetzes enthalten sind. Diese formale Prüfung, das selbstbewusste, wissende Auftreten und ablenkende Verhalten des Testkäufers („Ist etwas mit dem Rezept nicht in Ordnung?“) haben dazu geführt, dass die erforderlichen fachlichen Fragestellungen und Beratungshinweise augenscheinlich unterblieben sind.
Wir bedauern das nicht befriedigende Verhalten und werden, innerbetrieblich den Fall zum Anlass für Fortbildungsmaßnahmen nehmen, um auch in außergewöhnlichen Fällen eine Verbesserung der Beratung zu erreichen.

Mag. pharm. Helga Zich
Mag. pharm. Daniela Götzinger
Mag. pharm. Reinhold Reidinger
Favoritenstraße 11
1040 Wien

Sophien-Apotheke

Zu Ihrem am 2.1.2013 vorgenommenen Testkauf eines Medikamentes gegen Erektionsstörungen auf Grund einer Verordnung eines Internet-Arztservices erlauben Sie uns folgende Stellungnahme: Rezepte von DrEd wurden uns seitens der Apothekerkammer im April 2012 angekündigt. Nach mäßiger medialer Resonanz gab es in unserem Betrieb jedoch weder darauf bezogene Anfragen, geschweige denn wurde je eine solche Verordnung vorgelegt. Also, und dafür müssen wir uns jedenfalls mit Recht verantworten, ist die Möglichkeit eines weitestgehend anonymen Zuganges zu rezeptpflichtigen Medikamenten schleichend in Vergessenheit, und leider, ungeübt für solche Fälle, dadurch die Beratung am Kunden ins Hintertreffen geraten.

Andererseits ist die Therapie von Erektionsproblemen eine im Patientenkontakt heikle Gesprächssituation. Ein berufserfahrener Pharmazeut versucht in diesen Fällen sensibel auf auch non-verbale Signale seitens des Kunden zu reagieren. Eine Erstverordnung setzt im traditionellen Vorgang eine intensive Auseinandersetzung des Arztes mit dem Patienten voraus. Wenn dann auch noch der Apotheker in öffentlichem Umfeld dieses spezielle Thema anspricht, gibt es seitens der Patienten im Regelfall ablehnende Reaktionen. Dies ist, so denken wir, auch ihr gutes Recht. Wenn da nicht die vorgelegten Online-Verschreibungen wären. Die verändern den bewährten Therapiezugang dramatisch, was von uns aber nicht mit der nötigen Geistesgegenwart berücksichtigt wurde. Dies ist uns nun ganz deutlich bewusst geworden - und das werden wir unseren zukünftigen Kunden auch weitergeben, sowie wir unsere Bemühungen in diesem Bereich der Beratung intensivieren werden.

Mag. Herbert Schober
Sophien-Apotheke
Marxergasse 22
1030 Wien

Werdertor Apotheke

Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis dass mit der Veröffentlichung Ihres Artikels Werbung für DrEd gemacht wird. Bisher kamen Rezepte von DrEd im Apothekenalltag praktisch nicht vor – in unserer Apotheke war der Testkäufer der erste Kunde der ein DrEd Rezept vorgelegt hatte. Das vorgelegte Rezept wurde auf Eindeutigkeit und Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Vorschriften überprüft und erfüllte alle Kriterien für ein gültiges Rezept aus EU/EWR. Der Kunde wurde gefragt, ob ihm die Einnahme bekannt sei, was er bejahte. Aus dem Verhalten des Kunden wurde geschlossen, dass er auf weiterführende und ausführlichere Beratung verzichtet – was auf Grund des sensiblen Themas verständlich erschien. Kunden mit ein einer Verschreibung dieser Art haben das Recht auf Diskretion! Wir weisen darauf hin, dass Rezeptfälschungen von uns unverzüglich zur Anzeige gebracht werden.

Mag. Astrid Tobola
Und Team der Werdertor Apotheke
Werdertorgasse 5
1010 Wien

Anbieter

Alte Feldapotheke Stephansplatz 

8A, A-1010 Wien 01 533 65 71, www.altefeldapotheke.at

Apotheke am Spittelberg

Stiftgasse 23, A-1070 Wien 01 526 92 08, www.apospittelberg.at 

Augarten-Apotheke zum heil. Leopold

Untere Augartenstraße 13, A-1020 Wien 01 332 75 62, www.augarten-apotheke.at 

Auge-Gottes-Apotheke

Nußdorfer Straße 79, A-1090 Wien 01 317 93 44, www.augegottes.at 

Margareten-Apotheke

Margaretenstraße 75, A-1050 Wien 01 544 51 03, www.margaretenapo.at

Maria-Treu-Apotheke

Josefstädter Straße 68, A-1080 Wien 01 405 26 80, www.maria-treu-apotheke.com 

Schutzengel-Apotheke

 Favoritenstraße 11, A-1040 Wien 01 505 01 24, members.aon.at/apotheke-zum-schutzengel.at 

Sophien-Apotheke

Marxergasse 22, A-1030 Wien 01 713 47 84, sophien-apotheke.stadtausstellung.at 

St.-Nikolaus-Apotheke

Bürgerspitalgasse, A-1060 Wien 01 597 24 52

Werdertor-Apotheke

Werdertorgasse 5, A-1010 Wien 01 533 75 50 www.werdertor.apo.or.at

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Verlockend

Warum muss man als Patient stundenlang in einem Wartezimmer sitzen und noch froh darüber sein, dass man nur drei Monate auf diesen Termin warten musste? Weil unsere Politik es so will! Alle diese langen Wartezeiten wären vermeidbar, wenn unsere Politik endlich einmal das Wohl des Bürgers (Patienten) im Auge hätte. Aber solange es solche widrigen Zustände gibt, werden die Menschen in die Hände solcher Online-Praxen getrieben.

User "gerhard56"
(aus KONSUMENT 4/2013)

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