Herr Z. sollte sich einer Kontrolluntersuchung im Wiener Allgemeinen Krankenhaus unterziehen. Der behandelnde Arzt hatte Herrn Z. empfohlen, den Termin persönlich mit ihm in der Ambulanz auszumachen. Im Juni holte sich Herr Z. einen Termin für den 13. 8., und alles lief zufrieden stellend. Bis ihm Mitte Jänner 2002 zum zweiten Mal ein Zahlschein über 10,90 Euro Ambulanzgebühr ins Haus flatterte. Herr Z. dachte an einen Irrtum, doch die Wiener Gebietskrankenkasse ließ ihn wissen: Auch eine Terminvereinbarung ist kostenpflichtig. Offen bleibt, warum niemand es der Rede wert fand, Herrn Z. darauf hinzuweisen. Sonst hätte er ja einfach zum Telefonhörer greifen können (siehe auch weitere Artikel: „Ambulanzgebühr “ [Konsument 4/02]).
Ambulanzgebühr - Kostenpflichtige Terminvereinbarung