Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Unfaire Klauseln eines Möbelhauses. Bei Lieferverzug ist eine Nachfrist zu setzen, ehe ein Konsument vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Sechs Wochen sind dafür zu lang. Außerdem benachteiligt es Konsumenten, wenn sich das Möbelhaus vier Wochen überlegen kann, ob ein Auftrag angenommen wird.