Ein Motocross-Rennläufer erlitt einen schweren Unfall. Doch Glück im Unglück, er verfügte über eine Unfallversicherung. Die Gesellschaft lehnte allerdings ab, ihm die geforderten € 220.000,– (öS 3 Mio.) zu bezahlen, denn motorsportliche Wettbewerbe sind laut den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Dabei hatte die Gesellschaft übersehen, dass der Rennläufer seinen Sport beim Abschluss des Vertrages bekannt gegeben hatte. So war eine so genannnte Abweichung vom Vertrag entstanden, und auf die hätte das Unternehmen den Versicherten hinweisen müssen. Doch erst massiver Druck führte zu einem positiven Ausgang.
Versicherungsvertrag - Abweichung vom abgeschlossenen Vertrag