Eine Konsumentin hatte bei der „Europäischen“ eine Reiseversicherung für ein Jahr abgeschlossen. Nach Ablauf schickte die Versicherungsanstalt ein Angebot für das neue Jahr. Hätte sie den Betrag einfach eingezahlt, wäre sie im Fall des Falles wahrscheinlich leer ausgegangen. Denn sie war in der Zwischenzeit chronisch erkrankt und hatte dies dem Unternehmen auch ordnungsgemäß gemeldet. Sie wusste auch, dass die Anstalt keine Leistung erbringen muss, wenn sie von einer Erkrankung weiß. Die ausdrückliche Nachfrage der Konsumentin, was von dem Angebot eigentlich zu halten sei, bestätigte dann: Aufgrund ihres Leidens könne man ihr gar keinen Vertrag anbieten. Kein Wunder, dass sie sich gepflanzt fühlt.
Versicherung - Konsumentin fühlt sich gepflanzt
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