Reparaturkosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen
Wer sein Haus wegen der Unwetterschäden des letzten Sommers reparieren lassen muss, kann diese Kosten bei der nächsten Arbeitnehmerveranlagung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Entsprechende Rechnungen sollte man daher sammeln und beim Finanzamt einreichen.