Versicherungsbeginn erst mit dem Schulbesuch
Für Kindergartenkinder gibt es keine gesetzliche Unfallversicherung. Die Schülerunfallversicherung beginnt erst mit dem Schulbesuch. Eingeschlossen sind auch Unfälle während des Unterrichts oder der Pausen sowie bei Veranstaltungen, die mit der Ausbildung in ursächlichem Zusammenhang stehen (z.B. Exkursionen, Wandertage, Sportwochen). Auch die Wege zu diesen und von diesen Veranstaltungsorten stehen unter Versicherungsschutz.
Dr. Wilfried Friedl
Leiter Sicherheitsmarketing und Presse der AUVA
Wien