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Leserbrief zu Konsument 6/2006.

Einlagensicherung der ING-DiBa

Die deutsche Einlagensicherung der ING-DiBa ist nach den Statuten des dafür zuständigen Sicherungsfonds freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Bei einer "normalen" Einzel-Bank-Insolvenz ist man damit aber sicher besser aufgehoben als mit den gesetzlich garantierten 20.000 Euro der meisten österreichischen Institute.

Ing. Günter Kopp
Tullnerbach

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