195 Euro für eine Reise in die Dominikanische Republik - vereinbart ist vereinbart, oder? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Peter Kolba.
Dr. Peter Kolba |
"Ich habe bei einem Online-Reiseportal eine Reise in die Dominikanische Republik um 195 Euro gebucht. Unmittelbar danach erhielt ich die Buchungsbestätigung. Zwei Tage später wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass ein Systemfehler aufgetreten sei und ich die gebuchte Reise um diesen Preis nicht antreten könne. Ich könnte die Reise allerdings zum richtigen Preis von 1.877 Euro bekommen. Das habe ich abgelehnt. Ich habe doch einen rechtsverbindlichen Vertrag abgeschlossen, oder?"
Vermutlich Pech gehabt
Wir gehen auch davon aus, dass hier ein rechtsverbindlicher Pauschalreisevertrag zustande gekommen ist, den die Online-Plattform als Reisevermittler im Namen und auf Rechnung des Reiseveranstalters abgeschlossen hat. Dennoch nehmen wir nicht an, dass Sie die Reise um diesen Preis tatsächlich antreten können.
Wenn Sie den Veranstalter auf Einhaltung des Vertrages klagen würden, könnte dieser einwenden, dass offensichtlich ein Irrtum vorgelegen sein muss, der Ihnen auffallen hätte müssen. Bei einem Preis von 195 Euro für einen 3-wöchigen All-Inclusive-Urlaub in der Dominikanischen Republik ist es naheliegend, dass ein Gericht diesem Einwand folgen würde.