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Mieteinnahmen - Steuerliche Aspekte

Wegen einer beruflich bedingten Veränderung möchte ich meine Eigentumswohnung vermieten, worauf kommt es da steuerlich an?

Analog zu anderen Einkünften können Sie auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung damit verbundene (Werbungs-)Kosten von der Steuer absetzen.

Hier auszugsweise Beispiele für absetzbare Werbungskosten: Anstricherneuerung; Beheizung; Erhaltungsbeiträge nach § 45 MRG; Fahrtkosten zur Wohnung/zu Behörden; Gartengestaltung; Geldbeschaffungskosten; Grundsteuer; Hausbeleuchtung; Hausbesorger; Kanal-, Müll- und Wassergebühren; Rauchfangkehrgebühren; Schuldzinsen; Steuerberatungskosten; Verwalterkosten; Waschmaschinen, andere Geräte und Möbel (aktivierungspflichtig, wenn Anschaffungskosten über öS 5000,–); Wassergebühr.

Folgende Aufwendungen sind aktivierungspflichtige Anschaffungskosten (Wirtschaftsgüter für mehr als öS 5000,– brutto und mit mehr als einem Jahr Nutzungsdauer müssen mit ihrem Anschaffungswert auf mindestens vier Jahre verteilt werden; nur dieser Anteil ist jährlich steuerlich absetzbar): Abbruchkosten; Abstandszahlungen; Befreiung von dinglichen Lasten (zB Kosten für Verzicht auf ein Wohnrecht); Anschlussgebühren für Kanal, Strom, Wasser; Wohnungsverbesserung; Zusammenlegung von Wohnungen…

Folgende Kosten können je nach Ursache sofort abziehbare Werbungskosten oder aktivierungspflichtige Anschaffungskosten sein: Abbruchkosten; Anwaltskosten; Anzeigen; Gerichtsgebühren; Großreparatur; Gutachten; Maklergebühren; Mietrückzahlungen; Planungskosten; Provisionen; Verbesserungsaufwendungen...

Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala, Steuerberaterin in Wien
Internet: www.hmc.co.at

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