Analog zu anderen Einkünften können Sie auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung damit verbundene (Werbungs-)Kosten von der Steuer absetzen.
Mieteinnahmen - Steuerliche Aspekte
Hier auszugsweise Beispiele für absetzbare Werbungskosten: Anstricherneuerung; Beheizung; Erhaltungsbeiträge nach § 45 MRG; Fahrtkosten zur Wohnung/zu Behörden; Gartengestaltung; Geldbeschaffungskosten; Grundsteuer; Hausbeleuchtung; Hausbesorger; Kanal-, Müll- und Wassergebühren; Rauchfangkehrgebühren; Schuldzinsen; Steuerberatungskosten; Verwalterkosten; Waschmaschinen, andere Geräte und Möbel (aktivierungspflichtig, wenn Anschaffungskosten über öS 5000,–); Wassergebühr.
Folgende Aufwendungen sind aktivierungspflichtige Anschaffungskosten
(Wirtschaftsgüter für mehr als öS 5000,– brutto und mit mehr als einem Jahr
Nutzungsdauer müssen mit ihrem Anschaffungswert auf mindestens vier Jahre
verteilt werden; nur dieser Anteil ist jährlich steuerlich absetzbar):
Abbruchkosten; Abstandszahlungen; Befreiung von dinglichen Lasten
(zB Kosten für Verzicht auf ein Wohnrecht); Anschlussgebühren für Kanal, Strom,
Wasser; Wohnungsverbesserung; Zusammenlegung von Wohnungen…
Folgende Kosten können je nach Ursache sofort abziehbare
Werbungskosten oder aktivierungspflichtige Anschaffungskosten sein:
Abbruchkosten; Anwaltskosten; Anzeigen; Gerichtsgebühren; Großreparatur;
Gutachten; Maklergebühren; Mietrückzahlungen; Planungskosten; Provisionen;
Verbesserungsaufwendungen...
Fachliche Beratung: Mag.
Christine Hapala, Steuerberaterin in Wien
Internet: www.hmc.co.at