Gebäude feucht geblieben: Die Firma Aquapol vertreibt Geräte zur Mauertrockenlegung. Das angewandte Verfahren ist aber in der Fachwelt sehr umstritten. Ein Aquapol-Kunde, dessen Gebäude feucht geblieben war, hat die Seite www.aquapol-unzufriedene.at ins Netz gestellt. Dort kann man sowohl kritische als auch positive Artikel über Aquapols Mauerentfeuchtung lesen. Die Firma Aquapol sah dadurch ihre Marken- und Namensrechte verletzt und klagte.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Jetzt hat der Oberste Gerichtshof (OGH) dem Betreiber der kritischen Internetseite recht gegeben. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist höher zu bewerten als die Rechte des Unternehmens. Das Urteil hat die Aktenzahl OGH 24.2.2009, 17 Ob 2/09g und ist als Download links oben zugänglich.