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Bauunternehmen - Verbindlicher Pauschalpreis

, aktualisiert am

Herr Bittner erhielt einen pauschalen Kostenvoranschlag über eine Wohnungssanierung. Eine nachträgliche Preiserhöhung war rechtlich nicht zulässig. - Dieser Fall wurde betreut von Mag. Irene Randa.

KONSUMENT-Beraterin Mag. Irene Baier (Foto: VKI)Herr Bittner erhielt von einem Wiener Bauunternehmen einen Kostenvoranschlag über eine Wohnungssanierung. Es handelte sich um einen Pauschalbetrag plus optionale Estricharbeiten, die Herr Bittner ebenfalls beauftragte. Gesamtpreis: 11.820 Euro. Gegen Ende der Arbeiten erfuhr Herr Bittner telefonisch, dass die Kosten sich erhöhen würden, da zwei Heraklithplatten abgeschlagen werden müssten. Die Gesamtrechnung betrug 14.640 Euro, unter anderem mit der Begründung, dass zu den Estricharbeiten die Mehrwertsteuer hinzukäme.

Pauschale ohne weitere Einschränkung

Wir stellten gegenüber der Firma klar, dass sie ein Angebot als Pauschale ohne weitere Einschränkung gelegt hatte. Eine nachträgliche Preiserhöhung war rechtlich nicht zulässig. Hinzu kam, dass Preise gegenüber Konsumenten brutto zu verstehen sind, sofern nicht extra darauf hingewiesen wird. Ein solcher Hinweis fehlte bei den Estricharbeiten. Die Firma erhob keinen Widerspruch und korrigierte die Rechnung.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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