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Katastrophenversicherungen - Limitierter Schutz

  • Oft geringe Deckungssummen
  • „Lawine“ ist nicht gleich „Lawine“
  • Vorsicht bei nachteiligen Klauseln

Bei den Versicherern laufen seit dem schweren Hochwasser im Sommer die Telefone heiß. Verunsicherte Hausbesitzer fragen an, ob und welche Schäden durch eine bereits bestehende Versicherung gedeckt sind und welche sonstigen Vorsorgemöglichkeiten gegen Katastrophen dieser Art angeboten werden. Der Hinweis „inklusive Katastrophenschutz“ ist derzeit das beste Verkaufsargument für Eigenheimpolizzen. Allerdings sind die Versicherungssummen, die für Katastrophen vorgesehen sind, teilweise sehr niedrig.

Im Test

Wir haben 13 Anbieter mit einem Zusatzpaket für Katastrophenschutzvorsorge zu ihren Leistungen befragt. Gleich der erste Blick zeigt: Naturkatastrophen sind für die Versicherer risikoträchtig und damit schwer kalkulierbar. Der Leistungsumfang und die Palette der versicherten Risiken sind recht unterschiedlich. Jeder Anbieter setzt seine eigenen Schwerpunkte, die auf einer Grundversicherung (Eigenheim- oder Haushaltsversicherung) aufbauen. Meist umfasst nur die Optimal- oder Top-Variante auch das Katastrophenschutzpaket.

Schäden die üblicherweise abgedeckt sind

Gedeckt sind üblicherweise Schäden durch Hochwasser, Erdbeben, Muren und Lawinen. Teilweise werden auch die Kosten für Aufräumarbeiten oder eine Ersatzwohnung übernommen. Aber: Wer in einem gefährdeten Gebiet wohnt, muss unter Umständen länger nach einer passenden Privatvorsorge suchen. Einige Anbieter schließen bestimmte Regionen von vornherein aus. In den Bedingungen von AXA heißt es beispielsweise: „Wenn der Versicherungsort in den letzten zehn Jahren einmal von Überschwemmungen betroffen oder bedroht war, wird kein Vertrag mit Katastrophenpaket angeboten.“

Unterschiedliche Leistungsniveaus

Katastrophenschutzpakete mit einer Deckung bis zu maximal 4000 Euro (bei den Basisprodukten von Uniqa, Allianz, Donau, Wiener Städtische, Merkur und Oberösterreichische Versicherung) sind höchstens für Kleinstschäden ausreichend. Pluspunkt der „kleinen“ Pakete ist die breite Palette der mitversicherten Risiken. Mehr Leistung (zum Beispiel bei Überschwemmungen bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme, höchstens jedoch € 375.000 für Gebäude) bietet Merkur. Ein besonders umfangreiches Leistungsspektrum weist das Allrisk-Paket der Uniqa auf. Der Deckungsumfang von bis zu 10 Prozent der Gebäudeversicherungssumme ist ebenfalls kein vollständiger Schutz, aber mehr, als die üblichen Pakete vorsehen. Wie viel im Fall der Fälle tatsächlich ersetzt wird, hängt in erster Linie von der Versicherungssumme ab. Diese wird nach dem Wiederherstellungswert des Gebäudes bestimmt und sollte daher regelmäßig, besonders aber nach Um- und Zubauen, angepasst werden. Weil die Pakete nicht separat erhältlich sind, gibt es darüber auch keine Preisinformation. Nur Wüstenrot gibt hier einen Hinweis: Eine Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung ohne Katastrophenschutz ist um 20 Prozent billiger.

Begriffswirrwarr erschwert Vergleich

Bei unseren Recherchen sind wir auf die unterschiedlichsten Definitionen von „Katastrophen“ gestoßen. Ein Beispiel: Wer sich laut Prospekt gegen „Lawinen“ versichert glaubt, ist möglicherweise nur gegen Eislawinen, nicht jedoch gegen Dach- oder Staublawinen gedeckt. Ähnliche Spitzfindigkeiten haben wir beim Begriff „Hochwasser“ gefunden. Betroffene werden den Kopf schütteln, aber die Versicherer unterscheiden penibel zwischen „Überschwemmung“, „Oberflächenwasser“ (was bitte soll sich der Laie darunter vorstellen?), „Ansteigen des Grundwasserspiegels“ und „Rückstau von Wasser“. Wir fordern die Versicherer auf, einheitliche Katastrophendefinitionen zu verwenden. Weiters schlagen wir vor, dem Konsumenten zu jeder Schadensmöglichkeit ein detailliertes Informationsblatt auszuhändigen, welche Schäden bis zu welcher Summe gedeckt sind und welche nicht. Die Zusage eines Beraters genügt nicht. Wir raten deshalb, ganz genau nachzufragen und sich Zusatzvereinbarungen und Spezifizierungen von Schadensmöglichkeiten schriftlich vom Versicherer bestätigen zu lassen bzw. sie als Zusatz in die Polizze aufnehmen zu lassen.

Klausel begrenzt Schadensabgeltung

Aufmerksame Konsumenten werden beim Lesen des Kleingedruckten auf die so genannte Kumulschadenklausel stoßen. Diese folgenschwere Klausel bezeichnet die Höchsthaftungssumme der Versicherer pro Schadensereignis für alle von diesem Ereignis betroffenen Versicherten. Zunächst werden alle Schadensmeldungen zusammengezählt (kumuliert). Übersteigen die Entschädigungen die Höchsthaftungssumme, wird anteilsmäßig gekürzt. Positiv zu bewerten ist, dass einige Versicherer bei den Hochwasserschäden im letzten Sommer auf die Anwendung dieser Klausel verzichtet haben (Donau, Wiener Städtische und Zürich). Bei manchen Angeboten ist die maximale Haftungssumme extrem niedrig angesetzt (Zürich: maximal 365.000 Euro). In diesem Fall könnte der Haftungsrahmen nach einem Großereignis rasch ausgeschöpft sein.

Fazit

Ein hundertprozentiger Versicherungsschutz, wie im Gewerbebereich üblich, wird für Privathaushalte nicht angeboten. Wie immer bei Haushalts- oder Eigenheimpolizzen raten wir vor Abschluss zu einer fundierten Beratung, speziell wenn es um die Inhalte und das Ausmaß eines Katastrophenschutzpaketes geht. Wer in der Ebene wohnt, wird keine Vorsorge gegen Lawinen brauchen. Dafür ist vielleicht Hochwasserschutz umso wichtiger. Auch die Lage des Hauses, die Ausstattung und das individuelle Sicherheitsbedürfnis sollten in die Risikobeurteilung einbezogen werden.

Hochwasser: Nicht jeder Wasserschaden ist in jedem Fall gedeckt. Die Versicherer unterscheiden zwischen Hochwasser, Überschwemmung, Oberflächenwasser, Ansteigen des Grundwasserspiegels, Sturmflut, Muren und Rückstau von Wasser.

Lawinen: Auch hier handelt es sich nur um eine Art Überbegriff. Neben Schneelawinen können Eis-, Staub-, Geröll- und Steinlawinen und Lawinenluftdruck auftreten.

Erdbeben: Möglich ist die Risikoabdeckung gegen Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und vulkanische Eruption.

Wetterschäden: In diese Kategorie fallen alle Schäden nach Regen, Schnee, Schmelzwasser oder Sturm.

Deckungssummen prüfen. Viele Produkte mit „Katastrophenvorsorge“ haben im Ernstfall lächerlich geringe Deckungssummen. Das Leistungsspektrum ist sehr unterschiedlich.

Begriffe klären. In jeder Katastrophenkategorie gibt es zahlreiche Ausnahmen und Beschränkungen, auch ungenaue Definitionen, die Sie vor Abschluss eines Vertrages kennen sollten. Bei unklaren Bedingungen die Deckung des Risikos schriftlich vom Versicherer bestätigen lassen.

Tückische Klausel. Die Kumulschadenklausel begrenzt die Höchstleistung im Schadensfall. Einige Versicherer verzichten darauf.

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