Rechtlich gedeckt
Der Tarif ist Vereinbarungssache. Das heißt, es ist aus rechtlicher Sicht zulässig, dass Neukunden das identische Produkt um einen geringeren Preis angeboten wird als Sie bezahlen mussten. Sie haben den Vertrag zu den damaligen – jetzt schlechteren – Konditionen abgeschlossen und sind bis zum Ablauf des Vertrages daran gebunden. Mitunter wird in solchen Fällen der Umstieg auf den günstigeren Tarif gegen eine höhere Gebühr angeboten. Diese so genannte Downgradegebühr ist durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gedeckt und daher zulässig.