... immer wieder Mahnungen über einzelne Monatsbeträge. Dadurch übersteigen die Spesen schon den eigentlichen Rechnungsbetrag. Kann ich mich gegen diese Kostentreiberei wehren?
Die eigentlichen Schulden müssen Sie natürlich bezahlen. Allerdings darf der Gläubiger gemäß § 1333 Absatz 3 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches nur jene Kosten als Schadenersatz verlangen, die bei „notwendigen und zweckmäßigen außergerichtlichen Betreibungsmaßnahmen“ anfallen. Der Provider könnte die fälligen Beträge nach Beendigung der Geschäftsbeziehung wohl gesammelt in Rechnung stellen und diesen Betrag vom Kreditschutzverband einfordern lassen. Eine Serie von Einzelrechnungen erscheint uns keine zweckmäßige Betreibung und die Kosten dafür nicht ersatzfähig. Wir raten, diesen Rechtsstandpunkt dem Provider schriftlich mitzuteilen.