Irreführende Gewinnzusage: Der Verein für Konsumenteninformation( VKI) spendet 45.000 Euro aus einem gewonnenen Prozess gegen „Friedrich Müller“. Der Betrag geht im Namen der Klägerin an das St. Anna Kinderspital.
Sieg vor dem Obersten Gerichtshof
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Namen einer getäuschten Konsumentin eine irreführende Gewinnzusage von „Friedrich Müller“ eingeklagt und den Prozess vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gewonnen. Im Namen der Verbraucherin überwies der VKI jetzt den Betrag von 45.000 Euro an das Forschungsinstitut für krebskranke Kinder im St. Anna Kinderspital.
Eine Konsumentin fühlte sich von den Gewinnzusagen von „Friedrich Müller“ in die Irre geführt und wandte sich an den VKI. Dieser unterstützte die Vebraucherin bei der Klage gegen die Firma hinter der Marke „Friedrich Müller“. Bereits vor Prozessbeginn war mit der Konsumentin vereinbart worden, dass, nach Abzug der Kosten für die Prozessfinanzierung und der Aufwendungen der Konsumentin, der Rest karitativen Zwecken gespendet wird. Das Verfahren wurde bis zum OGH geführt und gewonnen.
45.000 Euro für St.Anna-Kinderspital
Der VKI hat nun im Namen der Verbraucherin, die anonym bleiben will, 45.000 Euro an das Forschungsinstitut für krebskranke Kinder im St. Anna Kinderspital überwiesen.
„Dieses Gerichtsverfahren hat uns zweifach Freude bereitet“, resümiert Dr. Peter Kolba, Leiter des VKI Bereiches Recht: „Zum einen waren Musterprozesse wie dieser daran beteiligt, dass von der Firma hinter der Marke „Friedrich Müller“ derzeit keine weiteren irreführenden Gewinnzusagen an Konsumenten in Österreich versendet werden. Das Gesetz hat also voll gegriffen.
Zum anderen ist es uns eine Freude, dass der materielle Prozesserfolg der Forschung zur Bekämpfung von Krebs bei Kindern zugute kommt. Das ist auch für den VKI ein schönes Weihnachtsgeschenk.“