Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Seit langem kämpfen wir gegen unfaire Klauseln in Kreditverträgen: Die Banken nahmen sich die Freiheit, den Kreditzinssatz bei Bedarf rasch zu erhöhen. Senkungen dagegen erfolgten nur schleppend oder gar nicht. Bis zum März 1997 war dies gängige Praxis. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof dazu gesprochen: Zinsklauseln dieser Sorte sind gesetzwidrig.
Kein Grund zum Jubeln
Dennoch liegen uns die Entscheide schwer im Magen. Die Höchstrichter haben nämlich auch festgestellt, dass Forderungen betroffener Kreditkunden schon nach drei Jahren verjähren, nicht nach 30 Jahren. Und sie sagen auch klar, warum: Die Banken sollen vor wirtschaftlichen Problemen und die Gerichte vor einer Prozesslawine bewahrt werden. Damit können viele geschädigte Kreditkunden nur einen Bruchteil ihres zu viel gezahlten Geldes zurückfordern. Manch kleinem Häuselbauer mit Finanznöten mag sich da der Vergleich von Bert Brecht aufdrängen, der einst fragte: „Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?“
Image-Schaden für die Kreditwirtschaft
Sinngemäß meinte er: Hier die Großen, die sich’s richten können, dort die Kleinen, die die Folgen schlucken müssen. Aktuell ist dies auch heute. Vermutlich knallten in manchen Vorstandsetagen angesichts dieses Urteils schon die Sektkorken. Dennoch wäre Kulanz angesagt. Wahrscheinlich wiegt der Schaden fürs seriöse Image des Geldgewerbes auf lange Sicht schwerer als ein Plus in der Bilanz.
Veronika Kaiser, Chefin vom Dienst