„Ein Fall für Konsument": Berichte aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Donau Versicherung AG übernahm die Kosten für den Schaden am Schloss der Wohnungstür doch noch.
Frau Horvath hatte es sich zu Hause gemütlich gemacht. Da hörte sie plötzlich, dass sich jemand an ihrer Wohnungstür zu schaffen machte, sie offensichtlich aufzubrechen versuchte. „Ich muss mich bemerkbar machen“, dachte sie. Sie begann laut zu rufen und zu klopfen und verscheuchte auf diese Weise tatsächlich den Täter. Doch jetzt war sie in ihrer Wohnung eingesperrt. Die Wohnungstür, die sie beim Nachhausekommen so wie immer von innen versperrt hatte, ließ sich nicht mehr öffnen. Außerdem war der Türspion von außen mit Papier abgedeckt.
Frau Horvath verständigte die Polizei und einen Schlüsseldienst. Der Mitarbeiter des Schlüsseldienstes stellte fest, dass das Zylinderschloss verklebt und bereits ein Stück herausgezogen worden war und sich deshalb nicht mehr sperren ließ. Die Polizisten nahmen die Anzeige auf. Sie lautete auf „Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen (Versuch)“.
Überweisung des Rechnungsbetrags zugesagt
Frau Horvath hatte ihre Haushaltsversicherung bei der Donau Versicherung. Sie kontaktierte ihren Betreuer. Er hatte ihr den Vertrag für die Haushaltsversicherung ursprünglich auch vermittelt. Der Betreuer genehmigte den Kostenvoranschlag für den Austausch des Schlosses (970 Euro) und sagte die Überweisung des Rechnungsbetrags zu. Frau Horvath gab die Arbeit in Auftrag, das Schloss wurde ausgetauscht. Damit sollte die leidige Angelegenheit für sie aber noch nicht ausgestanden sein.
Schaden durch die Haushaltsversicherung nicht gedeckt
Einige Wochen später flatterte ihr ein Schreiben der Donau Versicherung ins Haus. Der Schaden am Schloss der Wohnungstür sei durch ihre Haushaltsversicherung nicht gedeckt, las sie. Die Begründung: „Laut Anzeige handelt es sich um keinen Einbruchsversuch im Sinne der (Versicherungs)Bedingungen …“ Mit diesem Schreiben und weiteren Unterlagen in der Tasche (wie Anzeigenprotokoll, Versicherungsvertrag) und einer großen Portion Wut im Bauch suchte Frau Horvath nun unser Beratungszentrum auf.
Rechnung für die Reparatur bezahlt
Wir wiesen die Donau Versicherung in unserem Interventionsschreiben darauf hin, dass laut Polizeiprotokoll sehr wohl ein Einbruchsversuch stattgefunden hatte und dass der Kostenvoranschlag des Schlossers bereits durch einen Versicherungsmitarbeiter genehmigt worden sei. Diese Zusage sei für das Unternehmen gültig, die Rechnung des Schlossers daher zu decken. Seitens der Donau Versicherung wurde daraufhin noch einmal die Polizei kontaktiert. Und nachdem diese ein weiteres Mal bestätigt hatte, dass bei Frau Horvath tatsächlich ein Einbruchsversuch stattgefunden hatte, überwies die Versicherung dem Schlosser endlich seine 970 Euro.