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Büroservice Susanne Berger - Kein Führerschein aus Ungarn

Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Teilrückzahlung nach fristgerechter Kündigung.

Frau Martincovic war im Internet auf die Seite www.eu-fs.de (Büroservice- Marketing-Dienstleistung Susanne Berger) gestoßen, auf der ein „sicherer, schneller und unkomplizierter Weg zu einem EU-Führerschein aus Ungarn“ angepriesen wurde. Das interessierte Frau Martincovic. Sie rief bei Büroservice Berger an und erkundigte sich, ob es für sie als Bürgerin eines Drittstaates mit unbefristetem Visum für Österreich Komplikationen beim Führerscheinerwerb geben könnte. Als dies verneint wurde, meldete sie sich an und überwies 250 Euro.

Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung statt Führerschein

Wenige Tage später wurde sie per Pkw in ein Hotel in Budapest gebracht. Sie unterschrieb den Vertrag zum Erwerb des Führerscheins und bezahlte 1.500 Euro in bar. Als nächstes erhielt sie auf Ungarisch verfasste Dokumente, mit denen sie bei der ungarischen Botschaft in Wien ein Visum beantragen sollte. Dort wurde ihr erklärt, dass es sich bei den Papieren um einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Erwerbstätigkeit bei einer ungarischen Firma handle. Nun wollte Frau Martincovic ja nicht in Ungarn arbeiten, sondern den Führerschein machen. Dass die Papiere obendrein keine Originaldokumente und daher wertlos waren, wie ihr noch erklärt wurde, war schon nur mehr das Tüpfelchen auf dem I.

Fristgerechter Rücktritt vom Vertrag

Frau Martincovic verlangte von Büroservice Berger ihre 1.750 Euro zurück. Ihr wurde lediglich eine Teilrückzahlung (750 Euro) in Aussicht gestellt. In unserem Interventionsschreiben wiesen wir Büroservice Berger darauf hin, dass Frau Martincovics Rücktritt vom Vertrag fristgerecht erfolgt und rechtswirksam war und forderten die Rückerstattung der 1.750 Euro, zumal auch die Vertragsanfechtung aufgrund der erfolgten Irreführung geltend gemacht worden war. Doch Büroservice Berger reagierte weder auf dieses noch auf ein späteres Urgenzschreiben. Frau Martincovic sah ihr Geld nicht wieder.

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