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Fahrschule Alraun: Vertragsabschluss - Vertrag mit 17-Jähriger geschlossen

, aktualisiert am

Aus unserer Beratung: Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten. Und Fälle, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. Hier: Führerschein in Deutschland.

Ausbildungsvertrag mit 17 Jahren abgeschlossen

Die 17-jährige Wiener Schülerin Corinna Steiner absolvierte in Deutschland ein 10-monatiges Praktikum. Eigentlich könnte sie ja auch gleich mit der Führerscheinausbildung beginnen, dachte sie. Ihre Zimmervermieterin empfahl eine Fahrschule. Dort stieß man sich nicht sonderlich daran, dass Corinna – obwohl noch minderjährig – den Ausbildungsvertrag eigenständig abzuschließen gedachte: „Die paar Wochen bis zum 18. Geburtstag sind kein Problem ...“, meinte ein Mitarbeiter der Fahrschule, trug Corinnas Daten in den Vertrag ein und legte ihn zur Unterschrift vor. Corinna unterschrieb und bezahlte an die 300 Euro. Das Geld hatte sie von ihrer Zimmervermieterin ausgeliehen. Denn ihr Taschengeld hätte zur Aufbringung dieser Summe bei Weitem nicht gereicht. Und als Schülerin hatte Corinna ja sonst kein eigenes Einkommen. Sie besuchte einige Male den Kurs.

Vertrag nicht rechtsgültig

„Mit 50 Euro Taschengeld pro Monat lassen sich die Kosten einer Führerscheinausbildung nicht tragen“, entschied auch Corinnas Mutter, als sie schlussendlich von der ganzen Angelegenheit erfuhr. Außerdem: Sie habe diesem Vertrag ja gar nicht zugestimmt, folglich könne er wohl nicht rechtsgültig sein. Das teilte sie der Fahrschule schriftlich mit und forderte den Betrag, den ihre Tochter bezahlt hatte, zurück. Nichts geschah. Frau Steiner urgierte. Kein Erfolg. Schließlich wandte sie sich an unsere Europäische Verbraucherberatung.

Unter 18 nur beschränkt geschäftsfähig

Rechtlich war alles klar und genau so, wie Frau Steiner es eingestuft hatte: Wer noch nicht 18 ist, ist beschränkt geschäftsfähig und braucht für Abschlüsse, die kein Geschäft des täglichen Lebens darstellen und die aufgrund ihrer Höhe den Unterhalt gefährden, die Zustimmung der Eltern. Andernfalls ist der Vertrag unwirksam und das Geld rückzuerstatten, wobei es im konkreten Fall sogar egal ist, dass Corinna einige Male den Kurs besucht hat. Nach wiederholter Intervention der Europäischen Verbraucherberatung retournierte die Fahrschule letztendlich doch das Geld.

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