Herzlichen Dank für den Artikel betreffend die steuerliche Absetzbarkeit der Breitbandkosten. Leider kann ich nicht genau erkennen, ob das monatliche Grundentgelt nur bei den Einsteigern bis 31. 12. 2004 steuerlich geltend gemacht werden kann oder auch bei jenen, die bereits einige Jahre mit Breitband arbeiten.
Edeltraud Riedl
Internet
Die Regelung gilt nur für zwischen 1. 5. 2003 und 31. 12. 2004 abgeschlossene Verträge.
Die Redaktion