Kaum abgesichert
Wer
seinen Beruf nicht mehr ausüben kann,
muss versuchen, ihn zu wechseln. Angestellten und Facharbeitern wird
dabei im Sozialversicherungsrecht Berufsschutz zugestanden, das heißt, sie müssen
nur in artverwandte Berufe
"ausweichen". Ist dies nicht möglich, kann man um
die staatliche Berufsunfähigkeitspension ansuchen. Hilfsarbeiter und Selbstständige
haben jede Arbeit anzunehmen, die ihnen noch möglich ist. Wer durch einen
Arbeitsunfall oder eine berufsbedingte Krankheit berufsunfähig geworden ist, hat immer
Anspruch auf Pension.
Deren Höhe hängt von den Versicherungszeiten und dem bisherigen Einkommen ab.
Haben aber ein Freizeitunfall oder andere Krankheiten Berufsunfähigkeit
verursacht, dann ist der Pensionsanspruch an bestimmte nach Altersgruppen
gestaffelte Versicherungszeiten gekoppelt. Eine private
Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Zeit bis zum Erreichen der Alterspension
überbrücken. Besonders sinnvoll ist sie für Berufsanfänger, junge
Familien, Alleinverdiener, Selbstständige und Freiberufler.
Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es als eigenes Produkt oder als
Zusatzversicherung zu Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherungen. In
Deutschland sind sie anders als hier zu Lande seit Jahrzehnten üblich. Daher
verfügen die deutschen Anbieter Continentale und Gerling über lange Erfahrung
auf diesem Gebiet.
Kombiprodukte haben meist schlechtere
Konditionen
Wer gezielt vorsorgen möchte, ist mit einer reinen
Berufsunfähigkeitsversicherung meistens besser dran als mit einem
Kombinationsprodukt mit weniger Flexibilität und schlechteren Konditionen. Die
Prämie richtet sich nach der Laufzeit und der gewünschten Rentenhöhe. Üblich
sind monatliche Renten um 750 Euro, möglich sind meist bis zu 40 Prozent des
Bruttoeinkommens.