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Automaten - Währungsumstellung

Wie schaut die Währungsumstellung bei Automaten grundsätzlich aus?
Öffentlich-rechtliche Unternehmen (etwa Verkehrsbetriebe) sind verpflichtet, ihre Automaten bis 28.2.2002 umzustellen. Privatbetreiber werden die Geräte zum Großteil wohl ebenfalls bis dann adaptiert haben. Probleme könnten bei der Anpassung der Preise und Mengen auftreten. Der Wert einer Schillingmünze kann bei Automaten nicht genau mit Euro-Münzen abgedeckt werden: Die kleinste Euro-Münze, die eingeworfen werden kann, ist das 5-Cent-Stück. Daher dürfen Euro-Verkaufspreise bis maximal 5 Cent (69 Groschen) vom Schilling-Verkaufspreis abweichen. Bei größeren Differenzen ist laut Gesetz ein Wertausgleich zu gewähren, zum Beispiel durch Verwendung anderer Packungsgrößen oder Beigabe von Wechselgeld. Öffentliche Münzfernsprecher funktionieren während der dualen Übergangsphase zwischen 1. Jänner und 28. Februar 2002 sowohl mit Schilling- als auch mit Euro-Münzen. Ab 1. März 2002 werden nur noch folgende Euro-Münzen akzeptiert: 10 Cent, 20 Cent, 50 Cent, 1 Euro und 2 Euro. Schilling-Telefonwertkarten können weiterhin verwendet werden.

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