Theorie und Praxis
Das Gesetz sagt, dass gültige Zahlungsmittel zu akzeptieren sind. Doch das bleibt oft Theorie. In der Praxis ist das Wechseln großer Scheine nicht immer möglich. Es wäre auch nicht zielführend, im Einzelfall einen Prozess zu führen, um das Recht auf Annahme der Banknote durchzusetzen. Jedenfalls ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Bäcker oder ein Verkehrsunternehmen per Aushang darauf hinweist, dass 200- und 500-Euro-Noten nicht angenommen werden.