Rückgabebestätigung verlangen
Eine Konsumentin wurde gemahnt, obwohl sie beteuerte, dass sie die Videos bereits zurückgegeben hatte. Bestätigung hatte sie für die Rückgabe keine erhalten. Trotz unserer Intervention beharrte der Austria Video Ring auf der Forderung von 324,69 Euro.
Kein Einzelfall
Meist bekommen Konsumenten in Videotheken keine Rückgabebestätigung. Und können dann nicht beweisen, dass sie zu Unrecht gemahnt werden. Daher die Bestätigung verlangen!