Aus unserer Beratung: Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten. Und Fälle, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben.
Durch gebrochene Inbusschraube gestürzt
Herr Plank radelte über Feldwege von seiner Arbeitsstätte nach Hause. Plötzlich hörte er ein helles, metallisches Geräusch, spürte, dass der Radsattel wegbrach, und kam zu Sturz: Die Inbusschraube, die den Sattel am Sattelkopf fixiert hatte, war gebrochen. Mit Schmerzen in der rechten Hand und Schürfwunden an Händen, Ellbogen und Knien rappelte sich Herr Plank auf und maß dem leidigen Vorfall vorerst keine allzu große Bedeutung bei.
Schmerzensgeldforderung
Doch in der Nacht wurden die Schmerzen stärker. Herr Plank suchte eine Unfallambulanz auf. Dort wurde festgestellt, dass der Daumen gebrochen war und operiert werden musste. Jetzt machte Herr Plank eine Unfallanzeige und forderte in weiterer Folge vom Händler, bei dem er das Fahrrad gekauft hatte, Entschädigung in Form von Schmerzensgeld. Herrn Planks Forderung wurde an die Versicherung des Sportartikelhändlers weitergeleitet. Diese verwies ihn wiederum an den Erzeuger des Fahrrades, die italienische Firma Cicly Esperia.
Hersteller haftet bei Schadenersatzansprüchen
Denn nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes ist für Schadenersatzansprüche nicht der Händler, sondern der Hersteller zuständig. Also wandte sich Herr Plank an Cicly Esperia, um seine Ansprüche geltend zu machen. Ein Hin- und Hergezerre um Beweismittel war die Folge. Herr Plank wandte sich zwecks Unterstützung an unser Europäisches Verbraucherzentrum. Denn seitens des Fahrradherstellers gab man sich zunächst mit Fotos, die den Schaden dokumentierten, nicht zufrieden. Andererseits wollte wiederum Herr Plank das Beweisstück, die gebrochene Schraube, nicht leichtfertig aus der Hand geben.
Fachmann begutachtete Schraube
Über Vermittlung des italienischen Verbraucherzentrums in Bozen begutachtete endlich ein Fachmann der Firma die gebrochene Schraube in Österreich. Letztlich wurde im Sinne des Konsumenten entschieden. Nahezu zwei Jahre nach seinem Unfall erhielt er die geforderte Entschädigung.
Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.