Zum Inhalt

Fahrradausrüstung - Gesetzliche Bestimmungen

Seinerzeit habe ich ein Rad gekauft, das weder Licht noch Glocke hatte. Muss ich es "nachbessern"?

Eigentlich sollte das schon erledigt sein. Die Nachfrist zum Umrüsten ist abgelaufen, jetzt dürfen Sie nur noch mit einem Rad mit Sicherheitsausrüstung unterwegs sein. Darunter versteht der Gesetzgeber zwei voneinander unabhängige Bremsen, Glocke, weiße Rückstrahler nach vorn, rote Rückstrahler nach hinten, ferner seitliche gelbe Rückstrahler in den Speichen oder reflektierende Reifen und gelbe Reflektoren an den Pedalen. Auch Scheinwerfer und Rücklicht sind prinzipiell erforderlich. Die beiden letztgenannten Komponenten müssen aber bei Tageslicht und guter Sicht nicht mitgeführt werden. Weil die Rückstrahler meist in den Scheinwerfer und in das Rücklicht integriert sind, empfiehlt es sich nicht, die Beleuchtung tagsüber abzumontieren. Auch verkauft werden dürfen nur Räder mit dieser Sicherheitsausrüstung. Eine Ausnahme gibt es nur für Rennräder. Die ist in der Straßenverkehrsordnung genau definiert und gilt ebenfalls nur bei Tageslicht und guter Sicht.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

Stadt-E-Bikes Test 2026 premium

Stadt-E-Bikes Test 2026

Wir haben 8 Räder untersucht. 4 sind gut. Einige bieten nur mit dem Handy alle Funktionen.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang