Wenn in einer Zutatenliste "Gewürze" steht, ist dann auch Pfeffer enthalten?
Bei Gewürzen und Kräutern reicht es aus, in der Zutatenliste eine sogenannte Klassenbezeichnung anzugeben. In diesem Fall erfahren die Käufer nichts über die einzelnen Zutaten. So bleibt z.B. unklar, ob etwa Pfeffer als Gewürz enthalten ist.
Lediglich die wichtigsten Allergene müssen angegeben werden. Dazu zählt beispielsweise Sellerie. Diese Regelung ist alles andere als konsumentenfreundlich. Vor allem für Kunden, die bestimmte Zutaten meiden wollen oder müssen, reicht diese spärliche Information nicht aus.