"Ich habe im Internet nach einer Route für eine Urlaubsfahrt gesucht und habe bei einem Online-Routenplaner meine Daten eingegeben. Jetzt erhalte ich Zahlungsaufforderungen vom Betreiber. Muss ich die Rechnungen bezahlen?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Dominik Manzenreiter.
Mag. Dominik Manzenreiter |
Widerrufsbelehrung und Hinweis auf Kostenpflicht
Es gibt einige Online-Routenplaner, die kostenpflichtig sind. Das ist auf den ersten Blick aber vielfach nicht erkennbar. Damit ein Vertrag online rechtswirksam zustande kommt, muss der Unternehmer zwingend auf einige Punkte hinweisen. Von zentraler Bedeutung sind eine Widerrufsbelehrung sowie ein eindeutiger Hinweis auf die Kostenpflicht. Unterlässt der Unternehmer diese Informationen bzw. erfolgen sie nicht ordnungsgemäß, kommt kein gültiger Vertrag zustande und Forderungen müssen nicht bezahlt werden.
Immer ähnliche Vorgehensweise
Die Bezeichnungen der diversen dubiosen Webseiten ändern sich in regelmäßigen Abständen, aktuell gibt es vor allem Beschwerden betreffend www.maps24-routenplaner.online. Die Vorgehensweise ist aber immer ähnlich. Zunächst werden Zahlungsaufforderungen versendet, die im Ton zunehmend aggressiver werden. Meist wird eine Zahlung von 500 Euro gefordert, zahlbar in Amazon-Gutscheinen. Zudem wird argumentiert, der Kunde mache sich bei Nichtbezahlung eines versuchten Betruges strafbar. In der jüngeren Vergangenheit wurde gar ein Pfändungstermin am Wohnsitz des vermeintlichen Schuldners angekündigt.
Forderung schriftlich widersprechen
Dem Europäischen Verbraucherzentrum Österreich wurde von Konsumenten zuletzt vermehrt von derartigen Fällen berichtet. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und bezahlen Sie die Forderung nicht. Wichtig ist, der Forderung einmal schriftlich zu widersprechen. Sollten Sie unsicher sein oder Fragen zum Thema Online-Routenplaner haben, können Sie sich jederzeit an das Europäische Verbraucherzentrum wenden.