Vorsicht, Falle! Der Festnetztelefonie-Anbieter Primacall setzt auf verbotene Werbeanrufe. Manche Angerufenen finden sich als Primacall-Kunden wieder, obwohl sie einem Wechsel nicht zugestimmt haben.
„Vor Kurzem habe ich einen Anruf einer Firma Primacall am Festnetz erhalten. Die Dame fragte, ob wir unseren Festnetzanschluss bei der Telekom haben, und sagte dann, dass unser Telefonanschluss auf Primacall umgestellt werden soll“, berichtete uns Herr Christoph. Als KONSUMENT-Leser war er natürlich misstrauisch und rief die Firma zurück. Aber nicht genug damit, dass er Primacall nur über eine Mehrwertnummer erreichen konnte. Er bekam auch keine Auskunft darüber, was es mit der angeblichen Umstellung auf sich hatte.
Zahlreiche Beschwerden
Bei den Arbeiterkammern, aber auch bei uns liegen zahlreiche Beschwerden über dieses Unternehmen vor. Konsumenten werden auf ihrem Festnetztelefon angerufen und gefragt, ob sie Kunde bei der Telekom Austria sind. Primacall bietet sogenannte Preselected-Telefonie. Die Gespräche werden über Primacall abgewickelt und abgerechnet, die Leitungen gehören der Telekom.
In mehreren Fällen wurden nun Angerufene auf Primacall umgestellt, obwohl sie am Telefon die Umstellung abgelehnt hatten. Sie glauben, weiterhin bei der Telekom zu sein, und erhalten Mahnungen von Primacall.
Die Rechtslage
Werbeanrufe, zu denen der Umworbene nicht vorab seine Einwilligung gegeben hat, sind schon seit Längerem verboten. Wer also mit unerbetener Telefonwerbung belästigt wird und weiß, welche Firma anruft, kann Anzeige beim Fernmeldebüro seines Bundeslandes erstatten.
Für Verträge, die mithilfe solcher verbotenen Telefonwerbung zustande gekommen sind, gilt eine längere Rücktrittsfrist: sieben Tage ab Erhalt der ersten Rechnung. Wird nicht korrekt über das Rücktrittsrecht informiert, verlängert sich die Rücktrittsfrist auf drei Monate.
Am besten gleich auflegen!
Lassen Sie sich bei einem solchen Werbeanruf nicht in ein Gespräch verwickelt, wenn Sie nicht ohnehin zu einem anderen Telefonanbieter wechseln wollen. Wenn Sie eine Rechnung erhalten und keinen Vertrag wünschen, können Sie schriftlich (am besten eingeschrieben mit Rückschein) den Rücktritt erklären. Wenn Sie dem Vertrag nicht zugestimmt haben, sollten Sie die Rechnung ebenfalls schriftlich beeinspruchen. Lehnt Primacall Ihren Einspruch ab, wenden Sie sich binnen eines Monats an die Schlichtungsstelle der Telekom-Regulierungsbehörde RTR.
Eine ungewünschte Preselection können Sie austricksen. Wenn Sie nicht über Primacall, sondern beispielsweise über die Telekom Austria telefonieren wollen, wählen Sie vor jedem Gespräch die Nummer 1001, also die Preselection-Nummer der Telekom-Austria. Dann wird das Gespräch über die Telekom Austria geführt.