Maximal eine Kurzanleitung
Diese Vorgangsweise ist heute tatsächlich keine Seltenheit. Dem Computer muss aber zumindest eine Kurzanleitung beigepackt sein, die erklärt, wie man ihn in Betrieb nimmt und die Anleitungs-CD-ROM startet. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine gedruckte Gebrauchsanweisung.