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MyPhone: neue Beschwerde - Ungebetener Besuch

Noch immer erreichen uns Beschwerden über die Firma Myphone.

Frau H. hielt gerade ihren Mittagsschlaf, als es an der Türe läutete.  Schlaftrunken öffnete die betagte Dame. Vor ihr stand ein Vertreter: "Grüß Gott! Darf ich hereinkommen?“, sagte er forsch und stürmte in die Wohnung, ehe Frau H. auch nur ein Wort herausbrachte.

Falsche Behauptung


"Sie brauchen ein neues Telefon“, rief er, "Im ganzen Ort werden jetzt die alten Telefonanschlüsse erneuert!" Und da habe er genau das richtige Angebot, nämlich einen Vertrag mit der Firma MyPhone. Wie ein Wasserfall redete er auf Frau H. ein. Von der plötzlichen Störung noch ganz benommen, unterschrieb sie den Zettel, den er ihr hinhielt. "Und dann brauche ich noch eine Telefonrechnung von Ihnen!" Die hatte Frau H. parat und zeigte sie dem Vertreter. Der schaute die Rechnung genau an und notierte sich ein paar Zahlen. Dann schrieb er noch einiges auf dem Zettel, den Frau H. unterschrieben hatte und gab ihr einen Durchschlag davon.

Zufällig  kam am gleichen Nachmittag  Frau H.´s Nichte zu Besuch. Aufgeregt erzählte ihr die Pensionistin vom ungebetenen Besucher. "Tante, hast Du vielleicht etwas unterschrieben?" fragte die Nichte, der Böses schwante. "Ja, das hier!"

Vertrag vordatiert

Die Nichte, Frau Renate, erkannte sofort, dass Frau H. einen Vertrag mit dem Festnetztelefonanbieter MyPhone geschlossen hatte. Mithilfe der alten Telefonrechnung hatte der Vertreter Frau H.s Kontodaten eruiert und ins Vertragsformular eingesetzt. Das ärgerte Frau Renate. "Aber Tante, das ist doch ein Blödsinn! Unsere Anschlüsse werden gar nicht erneuert“ beruhigte sie die alte Dame.

Als langjährige Konsument-Leserin weiß Frau Renate auch, dass man innerhalb einer Woche kündigen kann, wenn man einen Vertrag bei einem Vertreter an der Haustür unterschrieben hat. Was die Nichte ergrimmte: Es war der 11. Otober. Datiert war der Vertrag aber mit 8. Oktober.

vordatiertes Vertragsformular von MyPhone (Bild: Scan)

Hätte sie diesen Vertrag erst einige Tage später entdeckt, wäre ein Rücktritt womöglich gar nicht mehr so einfach gewesen. Noch dazu ist Frau H. von der Telefongrundgebühr befreit und zahlt nur 6 Euro im Monat Gesprächsgebühr. Ein Vertrag mit einem anderen Telefonanbieter hätte da überhaupt nichts gebracht.

Rasch eilte Frau Renate nach Hause und verfasste ein Rücktrittsschreiben. Das ließ sie ihre Tante unterschreiben und gab es eingeschrieben bei der Post auf. Dann schrieb sie noch ein E-Mail an uns. Sie bat uns Veröffentlichung dieses Vorfalls, "damit diese unsauberen Geschäftsmethoden nicht Schule machen".

Seit Längerem bekannt

Die Firma MyPhone ist bei uns seit Längerem bekannt. Immer wieder erhalten wir Beschwerden. Konsumenten werden zu Hause aufgesucht und zur Unterschrift gedrängt. Einige Leser informieren uns nur, weil sie diese Keilermethoden nicht gutheißen und wollen, dass wir das anprangern. Andere Konsumenten wenden sich an uns, weil sie diesen Vertrag nicht wollten. Manche hatten im Glauben unterschrieben, es handle sich um die Telekom Austria.

Stellungnahmen MyPhone

MyPhone-Stellungnahme 1

Die Firma MyPhone gab am 15.10.2010 zu diesem Vorfall folgende Stellungnahme ab:

"Zunächst möchten wir unser Bedauern für die Frau H. sowie ihrer Nichte entstandenen Unannehmlichkeiten ausdrücken. Wir weisen allerdings darauf hin, dass wir aufgrund der äußerst kurzen Frist bisher keine Möglichkeit hatten, von dem Werber eine Stellungnahme zu erhalten. Wir können daher nicht beurteilen, ob sich der Sachverhalt tatsächlich in der geschilderten Form zugetragen hat. Wir nehmen jedoch die vorliegende Beschwerde sehr ernst und werden den Sachverhalt sowie auch allfällige personelle Konsequenzen genau prüfen.

Die MyPhone GmbH schreibt ihren Vertriebspartnern hohe Qualitätsstandards vor, welche bei der Anwerbung von Neukunden eingehalten werden müssen. So erhalten die Vertriebspartner beispielsweise verpflichtend umzusetzende Leitfäden. Die MyPhone GmbH bedient sich verschiedener Maßnahmen, um diese Qualitätsstandards zu sichern. Dazu gehört auch, dass zu jedem schriftlich geschlossenen Vertrag, durch ein vom Vertrieb unabhängiges Verifizierungsteam ein so genannter Qualitätsanruf durchgeführt wird. Bei diesen Anrufen wird geklärt, wie zufrieden der Neukunde mit der Beratung durch den Vertriebspartner war, ob der Kunde über sämtliche Vertragskonditionen aufgeklärt und alle schriftlichen Informationen ausgehändigt wurden.

Auch bei Frau H. wurde am 13.10.2010 ein Qualitätsanruf durchgeführt. Frau H. hat zu verstehen gegeben, dass sie bei dem Besuch des Vertriebspartners nicht ganz aufnahmefähig war, da sie kurz zuvor noch geschlafen hatte. Ihr fiel es schwer, den Ausführungen des Vertriebspartners zu folgen. Aufgrund der Angaben von Frau H. wurde der Vertrag negativ verifiziert und seitens MyPhone nicht angenommen. Es ist somit kein Vertragsabschluss zustande gekommen.

Da wir sämtliche schriftlichen Verträge in dieser Form überprüfen, können wir ausschließen, dass Verträge angenommen werden, die nicht zu 100 % unseren Qualitätsstandards entsprechen. Tritt auch nur der geringste Zweifel auf, dass die vorgeschriebenen Qualitätsstandards nicht eingehalten wurden, sehen wir den Vertrag als nicht zustande gekommen an."

MyPhone-Stellungnahme 2

Die Firma MyPhone gab am 27.10.2010 folgende Stellungnahme ab:

"Ohne nun im Detail auf einzelne Aussagen eingehen zu wollen, weisen wir dennoch den Vorwurf, der Außendienstmitarbeiter hätte den Vertrag vordatiert, entschieden zurück. Nach belegbarer Auskunft des Außendienstmitarbeiters war er tatsächlich am 08.10.2010 bei Frau H . , das angeführte Datum ist daher richtig. Der Vertrag wurde sohin nicht vordatiert."

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