"Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Druckerpatronen von Libro sind doch Büroartikel.
Gutscheine als Wiedergutmachung: Frau Mader hatte von Libro einen Gutschein über 5 Euro erhalten. Dieser war – so hieß es – innerhalb vorgegebener Frist beim Kauf von Papier-, Büround Schulartikeln ab einem Einkaufswert von 20 Euro einlösbar. Frau Mader brauchte drei neue Druckerpatronen, die insgesamt knapp 80 Euro kosteten. Als sie an der Kassa den Gutschein vorlegte, wurde ihr gesagt, dass Druckerpatronen nicht als Büroartikel gelten, der Gutschein folglich nicht eingelöst werden könne. Frau Maders Beschwerdemail an Libro blieb unbeantwortet. Auf unsere Vermittlung erhielt Frau Mader von Libro ein Entschuldigungsschreiben und – als kleine Wiedergutmachung für die entstandenen Unannehmlichkeiten – zwei 5-Euro-Gutscheine.