"Ich habe bei eBay von einem, wie er angibt, privaten Verkäufer 2 USB-Sticks ersteigert. Dieser Verkäufer hat zahlreiche dieser Sticks verkauft. Nun hat sich herausgestellt, dass die USB-Sticks nicht funktionsfähig und vermutlich Fälschungen unter dem Namen Kingston sind. Die Rücknahme wurde mir verweigert. Gibt es eine Möglichkeit, mein Geld doch noch zurückzubekommen?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Karin Baronyai aus dem VKI-Beratungszentrum.
Bei einer Versteigerung auf eBay und insbesondere, wenn von privat an privat verkauft wird, ist es möglich, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Wenn jemand jedoch große Mengen versteigert, könnte von einer unternehmerischen Tätigkeit ausgegangen werden. Dann gäbe es Gewährleistungsansprüche.
Diese sind jedoch nur durchsetzbar, wenn der Verkäufer bekannt ist und eine klagsfähige Adresse hat. Ob ein Prozess erfolgreich ist, hängt natürlich von der Beweislage ab. Jedenfalls ist das Prozess- und das Prozesskostenrisiko zu bedenken.