Viele schätzen die Möglichkeit, sich mittels Funktechnologie zu Hause beim Telefonieren frei zu bewegen. Der große Nachteil: Schnurlostelefone stellen im Haushalt meist die stärkste elektromagnetische Quelle im Hochfrequenz-Bereich dar. Der Verein für Konsumenteninformation hat nun im Auftrag des Lebensministeriums eine Österreichische Umweltzeichenrichtlinie für digitale Schnurlostelefone erarbeitet.
Elektromagnetische Belastungen reduzieren
Die neue Richtlinie enthält Vorgaben, die die Belastung durch Elektrosmog beim Gebrauch begrenzen, den Energieverbrauch minimieren und Benutzerfreundlichkeit gewährleisten sollen. So dürfen bei digitalen Schnurlostelefonen, die das Österreichische Umweltzeichen tragen, als Akku etwa nur Standardzellen zum Einsatz kommen, die der Benutzer leicht tauschen kann.
Nachhaltigkeit der Produkte
„Neben Aspekten wie der Minimierung des Energieverbrauchs und der elektromagnetischen Strahlung in den unterschiedlichen Betriebszuständen ist auch der Fokus auf die Vermeidung von umweltschädigenden Inhaltsstoffen in den Gerätebestandteilen und der Verpackung wichtig. Denn nur dann kann man auch von einer Nachhaltigkeit des Produktes im Sinne des Konsumenten und der Umwelt sprechen“, so Projektleiter Andi Peter vom VKI.
Als erstes digitales Schnurlostelefon entspricht das Gigaset A400 den umfassenden Kriterien des Österreichischen Umweltzeichens.
20 Jahre Umweltzeichen
Das Österreichische Umweltzeichen wurde 1990 von der damaligen Umweltministerin ins Leben gerufen und wird für Produkte, Tourismusbetriebe und Bildungseinrichtungen vergeben, die hohe Anforderungen an Umweltschutz, Gesundheitsvorsorge und Qualität erfüllen. Mit Stand 1. Oktober 2010 gibt es 1.252 Produkte von 170 Lizenznehmern, 207 Tourismus- und Gastronomiebetriebe sowie 85 Schulen und Bildungseinrichtungen, die das Zeichen tragen.
Zu der breiten Palette an Produkten zählen unter anderem Matratzen, Holzheizungen, Dämmstoffe, Lacke, Reinigungsmittel und Nachfüllpatronen für Tintenstrahldrucker. Darüber hinaus werden Umweltzeichen in den Bereichen „Grüne Fonds“, „Grüner Strom“ und „Green Meetings“ vergeben. Der VKI ist als Partner des Lebensministeriums für die Erstellung der Richtlinien, für die Beratung der Interessenten und für die laufende Kontrolle der Ausgezeichneten zuständig. Weitere Informationen zum Umweltzeichen gibt es unter www.umweltzeichen.at.