Vertrag kündigen?
Kann ich dann eigentlich kündigen, wenn die vertraglichen Zusagen um ein Vielfaches (vgl. echtes Downloadvolumen) nicht eingehalten werden?
Benutzer "Matschekowolf"
Antwort unserer Rechtsabteilung: Wird die versprochene Geschwindigkeit nie erreicht, so könnte der Konsument im Rahmen der Gewährleistung Wandlung begehren. Das hätte die Aufhebung des Vertrages zur Folge. Verwendet der Betreiber allerdings Formulierungen wie z.B. „bis zu“, so ist das unserer Meinung nach zu vage, um daraus einen Anspruch auf eine bestimmte Geschwindigkeit ableiten zu können und Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.