Konsument wird zur Zahlung gezwungen
Warum muss man Rundfunkgebühr bezahlen, wenn es zukünftig mit einer herkömmlichen Hausantenne nicht mehr möglich sein wird, den ORF zu empfangen? Warum wird der Konsument dazu gezwungen, etwas zu bezahlen, was er gar nicht nützen kann?
Sabine Knienieder
Innsbruck
Die "Rundfunkempfangsgebühr" ist gemäß der gültigen Gesetzeslage dann zu entrichten, wenn ein Radio- oder Fernsehgerät betriebsbereit vorhanden ist, also unabhängig davon, ob der ORF empfangen wird (beziehungsweise werden kann) oder nicht.
Die Redaktion