"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus. - Hier: Kaufpreis erstattet bei Conrad Electronics.
Ich hatte vor längerer Zeit in Graz ein Radio mit Plattenspieler gekauft. Als der Plattenspieler nicht mehr funktionierte, wurde das ganze Gerät ausgetauscht. Leider trat nun wieder ein Defekt auf, das Gerät gibt es aber inzwischen nicht mehr im Handel. Firma Conrad Electronic hat den gesamten Kaufbetrag zurückbezahlt. | Silvia Wechselberger, Tulfes/Tirol
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