Plattenfirmen putzen sich ab
Einer unserer Leser, der vergeblich versucht hatte, Grönemeyer auf Mini-Disc zu überspielen, konfrontierte die Plattenfirma EMI (die die Grönemeyer-CD herausbringt), Sony (den Hersteller des Mini-Disc-Walkman) und JVC (den Hersteller des Rekorders) mit dem Problem Un(über)spielbarkeit. Er erhielt keine Antwort. Er kann sich seither des Verdachts nicht erwehren, dass Kunden von der Industrie bei Unzufriedenheit einfach ignoriert werden. Oder einer das Problem auf den anderen abschiebt, wie Klaus Hofmann von Warner Bros. vorexerziert: „Grundsätzlich führt der Kopierschutz auf CD-ROM-Laufwerken zur Inkompatibilität. Aber das ist nicht unser Problem, sondern eines der Hardware-Hersteller.“
Trotzhaltung von Musik-Managern
Grundsätzlich scheint für die fünf großen Plattenfirmen BMG-Ariola, EMI, Sony, Universal und Warner Öffentlichkeitsarbeit ein Fremdwort zu sein. Anfragen enden meist damit, dass man an den Dachverband IFPI verwiesen wird. Das Feindbild Kunde wird hochgehalten: „Die Wahrheit ist doch ganz simpel – was die Leute illegal billiger bekommen können, wollen sie nicht mehr regulär bezahlen“ (so die Meinung eines Sony-Managers „als Privatperson“). Mit dieser Trotzhaltung werden auch wohlmeinende Kunden vor den Kopf gestoßen, an konstruktiven Lösungen scheint die Branche nicht interessiert zu sein.
Umtausch: Ja, aber…
Unsere Preiserhebung zeigt: Dem Konsumenten wird die dank Kopierschutz eingeschränkte Funktionsfähigkeit von CDs nicht vergolten. Kopiergeschützte CDs sind um nichts billiger als normale: sie kosten rund 14 bis 21 Euro. Im Internet gibt nur „Amazon“ korrekte Hinweise auf Kopierschutz, bei „Lion“ fehlen sie generell.
Kopierschutz schlecht deklariert
Oft besticht der Hinweis auf den Kopierschutz auf den CD-Hüllen durch äußerste Diskretion. Bescheiden wird auf der Rückseite darauf hingewiesen, dass die CD in CD-ROM-Laufwerken bzw. in Computern nicht abgespielt werden kann. Eine Verpflichtung zur Kenntlichmachung existiert nicht. Der IFPI empfiehlt ein Logo auf der Vorderseite und Detailinformation über die Art des Kopierschutzes auf der Rückseite.
Umtausch ist schwierig
Ist eine Scheibe selbst in einem CD-Player unspielbar, kann der Konsument die Gewährleistung beim Händler einfordern. Das ersetzt das Geld, nicht aber die gewünschte Musik. In anderen Fällen betont der Handel in bemerkenswert einstimmigem Wortlaut, „individuelle Lösungen“ zu suchen. Bei BOF ging man schon einmal so weit, ein Autoradio auszutauschen, das das Abspielen einer CD verweigerte. Das war deshalb möglich, weil auch das Autoradio bei BOF gekauft worden war. Umtausch oder Geldrückerstattung sind offiziell kein Problem, werden in der Realität aber doch mit einigem Argwohn abgewickelt. „Es ist Usus geworden, CDs zu kaufen, diese zu brennen und dann wieder zurückzugeben. Dadurch werden natürlich auch die Mitarbeiter vor Ort misstrauisch und hinterfragen genauer, warum der Umtausch oder die Rückgabe erfolgen soll“, erklärt Gerhard Frey von Cosmos.