„Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: BIPA zahlte Entschädigung für den gestohlenen Film.
Frau Gröbl hatte bei der Kassiererin einer BIPA-Filiale einen Film zum Entwickeln abgegeben, auf dem ein Schaden dokumentiert war, den ein Nachbar in ihrer Wohnung verursacht hatte. Frau Gröbl wusste nicht, dass die Abholbox für entwickelte Filme außerhalb des Geschäfts angebracht war. Diese Box wurde aufgebrochen, alle darin befindlichen Filme – darunter auch ihrer – wurden gestohlen.
Als Entschädigung bot BIPA Frau Gröbl einen neuen Film an. Das entspricht zwar der Rechtslage, war ihr aber zu wenig: Sie konnte den Wohnungsschaden jetzt nicht mehr belegen! Nachdem wir vermittelt hatten, erhielt Frau Gröbl von BIPA (bzw. der Haftpflichtversicherung) in Kulanz eine Entschädigungszahlung.