Taxis gehören in Österreich und insbesondere in Wien zum Stadtbild. Die Dienstleistung des Taxlers ist das Befördern – und das so angenehm wie möglich. Was aber, wenn der Fahrgast mit der Taxifahrt nicht zufrieden ist. Was, wenn das Taxi verraucht oder der Taxler gar sich weigert, Sie zu befördern? Wir haben uns auf der Suche nach Ihren Rechten im Taxi im Dicklicht der Gesetze und Verordnungen umgesehen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, schicken Sie diese an leserbriefe@konsument.at. Bei entsprechend großem Interesse werden wir sie in einem weiteren Beitrag beantworten.
Muss ich das erste Taxi in der Reihe nehmen?
Wer kennt das mit dieser Frage verbundene unangenehme Gefühl beim Anblick einer Schlange von Taxis nicht. Kann ich mir mein Taxi frei auswählen oder muss ich das Erste in der Schlange nehmen? Juristen sind keine Moralisten – daher lautet die Antwort: Sie haben Wahlfreiheit. Sie können also auch den letzten Wagen in der Taxischlange nehmen. Ja das könnte sogar „gerecht“ sein – dann nämlich, wenn Sie nur eine kurze Distanz mit dem Taxi fahren wollen. In diesem Fall löst sich Ihr scheinbarer innerer Gewissenskonflikt von selbst auf. Denn die anderen Taxler werden es Ihnen danken, wenn Sie eines der hinteren Taxis nehmen; weil diese warten noch nicht so lange wie die vorderen Kollegen.
Muss Taxler auf 100 Euro rausgeben können?
Taxifahrer müssen nur bei 50 Euro-Scheinen stets in der Lage sein, diese wechseln zu können. Sie sollten daher größere Scheine am besten vorher gewechselt haben, bevor Sie noch Mehrkosten haben. Denn wenn es blöd hergeht, dürfen Sie am Ende noch die Zeit bezahlen, die dafür verloren geht, den 100 Euro-Schein woanders wechseln zu lassen. Vorsicht ist übrigens auch bei Kreditkarten geboten. Taxifahrer sind nicht dazu verpflichtet, Kreditkartenzahlung anzunehmen. Taxifahrer müssen regelmäßig nur die Bargeldannahme garantieren. Daher empfiehlt es sich, vor Antritt der Fahrt beim Taxiunternehmen nachzufragen, ob Kreditkartenzahlung möglich ist.
Wie ist das mit der Rechnung?
Neben dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz und der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr gibt es insbesondere in jedem Bundesland eine Betriebsordnung für Taxis. Diese unterscheiden sich zwar in Details voneinander – im Wesentlichen legen sie aber für Fahrten im jeweiligen Bundesland Rechte und Pflichten der Taxler und der Fahrgäste fest. So hat ein Wiener Taxilenker dem Fahrgast auf dessen Verlangen eine ordnungsgemäße und unterschriebene Rechnung auszufolgen. Anders als in Niederösterreich ist in Wien festgelegt, was eine „ordnungsgemäße Rechnung“ ist. Auf dieser ist insbesondere die Wegstrecke, der Fahrpreis, das Datum, das behördliche Kennzeichen des Taxikraftfahrzeuges sowie der Name und Standort des Gewerbetreibenden anzugeben.
Wo kann man sich beschweren?
Zu wissen, mit wem Sie es zu tun haben, ist auch wichtig, wenn Sie mit der Leistung des Taxlers nicht zufrieden sind. Besteht die Unzufriedenheit in einer mangelhaften Leistung, war z.B. das Taxi verschmutzt oder der Lenker weder besonnen noch höflich, rücksichtsvoll und hilfsbereit, sollten Sie sich zunächst an die Fachgruppe bzw. Innung für die Beförderungsgewerbe mit PKW der Wirtschaftskammer des betroffenen Bundeslandes wenden. Dort gibt es kompetente Ansprechpersonen, an die sich Fahrgäste mit ihren Beschwerden wenden können. Ein Gerichtsverfahren lohnt sich wegen des geringen Streitwertes fast nicht.
Wie sind die neuen Tarife in Wien?
Was Sie in Wien beachten sollten, ist, dass Taxifahren seit Dezember 2012 empfindlich teurer wurde. Die Grundtaxe beläuft sich künftig auf 3,80 Euro am Tag bzw. 4,30 Euro in der Nacht. (bisher 2,50 bzw. 2,60). In der Grundpauschale ist eine größere Freistrecke enthalten – knapp 900 Meter statt bisher rund 150 Meter. Dafür werden aber die Einheiten für die 20-Cent-Sprünge verkürzt: Der Taxameter springt künftig schneller und nach weniger Metern. Wer telefonisch ein Fahrzeug bestellt, zahlt künftig 2,80 Euro statt bisher 2,50 Euro. Die im Schnitt 8,4-prozentige Erhöhung der Tarife orientiert sich an einer fünf Kilometer langen Fahrt inklusive fünf Minuten Wartezeit.