Sie schreiben, dass Besitzer der Vorteilscard spezial mit 2.-Klasse-Tickets die Erste-Klasse-Großraumwagen benützen dürfen. Ich bin ertaubt und besitze eine solche Vorteilscard, aber für mich kommt dieses Privileg nicht zum Tragen. Meine Rückfrage hat ergeben, dass dieser Service nur für Rollstuhlfahrer oder Blinde gilt. Dabei kann ich ja auch die Lautsprecherdurchsagen nicht hören und bin auf schriftliche Mitteilungen angewiesen.
Josefa Brunnthaller
Salzburg