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Smartphone in Händen zeigt Webseite mit Mietwagen an
Bild: McLittle-Stock-shutterstock

Mietwagenbuchung bei Flugverspätung - Rechtliche Aspekte

"In letzter Zeit geht es im Flugverkehr bisweilen chaotisch zu. Wenn man als Konsument deshalb verspätet am Urlaubsort ankommt und das vorab gebuchte und schon bezahlte Leihauto bereits weitervermietet wurde – welche Möglichkeiten hat man?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Maria Semrad.

Maria Semrad (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Mag. Maria
Semrad

Leihauto weitervermietet

Konsumenten sollten das nicht so einfach hinnehmen. Einerseits müssen sich Mieter natürlich an die vereinbarte Abholzeit halten. Aber der Vermieter darf das Auto auch nicht sofort weitervermieten und zweimal abkassieren. Wie lange der Vermieter den Mietwagen noch bereithält, steht bisweilen in den AGB. Die Fristen variieren stark, von 30 Minuten bis zu 24 Stunden. Konsumenten können sich ruhig auf die Hinterbeine stellen und trotz Flugverspätung auf dem gebuchten Mietauto bestehen – oder zumindest auf Anrechnung der schon bezahlten Miete auf den Preis eines neu zu buchenden Pkw.

Wie kann man vorbeugen?

Dem Vermieter die Flugnummer vorab mitteilen und zusätzlich einen Puffer von mindestens einer Stunde einkalkulieren. Wenn die Verspätung absehbar wird, den Vermieter kontaktieren und auf Kulanz beharren.

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