Bei der Rückgabe des Mietwagens war das Büro bereits geschlossen. Wie zuvor vereinbart, habe ich den Schlüssel in einen dafür vorgesehenen Kasten geworfen. Monate danach flattert mir eine Rechnung für die Reparatur eines angeblichen Kratzers in Höhe von 600 Euro ins Haus, obwohl das Auto unversehrt gewesen war. Wie kann ich mich gegen derartiges Abkassieren schützen?- In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Bernhard Matuschak.
Redakteur Bernhard Matuschak |
Derartige Beschwerden erreichen uns leider immer wieder (siehe auch Sixt GmbH 4/2013) und letztlich steht hier Aussage gegen Aussage. Kontrollieren Sie bei der Übernahme des Autos, ob Kratzer und sonstige Schäden protokolliert sind.
Protokoll und Foto
Bei der Abgabe ist es am besten, wenn Sie sich das Auto abnehmen und ein entsprechendes Protokoll aushändigen lassen. Sollte dies nicht möglich sein, etwa weil das Büro bereits geschlossen hat, sollten Sie das auf dem Parkplatz der Mietwagenfirma abgestellte Auto von allen Seiten in Nahaufnahme fotografieren und dabei auf eine korrekte Datumseinstellung der Kamera achten. Dies alles schützt nicht vor möglichen Unannehmlichkeiten, aber im Fall des Falles haben Sie bessere Karten.
Lesen Sie auch unseren Bericht zum Autoverleih Buchbinder und über Hertz Franchise Rienhoff. Alle unsere Artikel zum Thema Mietwagen finden Sie hier: www.konsument.at/mietwagen