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Kleinmaterial - Klein, aber oho

7,5% sind der Höchstsatz der für Kleinmaterial verrechnet werden darf.

Die Reparatur eines betagten VW-Transporters durch die Firma Porsche Steyr fiel teurer aus als erwartet. Besonders der Posten „Klein- und Hilfsmaterial“ von 75,92 Euro netto erregte den Unmut des Autobesitzers. Die Firma dazu: Dies seien exakt 7,5 Prozent der Arbeitskosten. Dieser Satz errechne sich anteilsmäßig aus den Gesamtausgaben eines Jahres wie Putzmittel, Werkzeug oder Entsorgungskosten. Auch eine neue Hebebühne habe man anschaffen müssen. Auskunft der Bundesinnung: Autowerkstätten dürfen diesen Pauschalbetrag einheben. Allerdings soll er die Kosten für Kleinmaterial decken, das nicht gesondert verrechnet wird, etwa Beilagscheiben. Und die 7,5 Prozent sind der erlaubte Höchstsatz.

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