Unternehmen dürfen nun ungewöhnliche Verpackungseinheiten wählen. Die Grundpreisauszeichnung soll dem Konsumenten das Vergleichen erleichtern. De facto braucht man dafür eine Lupe.- Ein "Aufgespießt" von Konsument-Redakteurin Veronika Kaiser.
Dr. Veronika Kaiser |
Im April 2009 ist die EU-Verpackungsverordnung aufgehoben worden. Die sah vor, dass viele Lebensmittel nur in genormten Verpackungsgrößen angeboten werden dürfen, zum Beispiel ein Liter oder halber Liter Milch oder ein Viertelkilogramm Butter. So werden wir uns an Packungen mit 900 Millilitern Milch oder 230 Gramm Butter gewöhnen müssen.
Taschenrechner zum Preisvergleich
Da würde man zum Preisvergleich einen Taschenrechner brauchen, gäbe es nicht die Vorschrift, beim Warenpreis auch den Grundpreis pro Liter oder Kilogramm anzugeben. Doch damit hapert’s hierzulande leider.
Aufgefallen ist mir das besonders, als ich kürzlich in Schweden war und dort in Supermärkten nach typisch schwedischen Käsesorten Ausschau gehalten habe. Bei jedem Stück, das abgepackt im Kühlregal lag, war der Kilopreis gut sichtbar neben dem Warenpreis vermerkt.
Lupe sollte man dabeihaben
In Österreich hingegen ist die Suche nach dem Grundpreis mühsam, und eine Lupe sollte man auch dabeihaben. Obwohl die Vorschrift hinsichtlich des Kilo- oder Literpreises auch hier gilt. Aber offenbar wird sie von den Handelsketten zu wenig ernst genommen.
Angesichts der Vielfalt an Verpackungsgrößen ist es höchste Zeit, dass hier die Behörden energisch kontrollieren und strafen. Damit wir in Zukunft ohne Lupe und Taschenrechner einkaufen gehen können.