Kann ich vom Warenkauf im Fernabsatz (zB Online-Kauf) zurücktreten?
Ja. Die rechtliche Bezeichnung ist Widerruf oder Rücktritt.
Wieviel Zeit habe ich für den Rücktritt?
Für Verträge, die im Fernabsatz geschlossen wurden, besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht (siehe § 11 FAGG).
Welche Gründe muss ich angeben?
Keine. Sie können ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten. Es muss sich nach dem FAGG um ein Fernabsatzgeschäft handeln. - Hintergrund: Sie können beim Home-Shopping vor dem TV-Gerät oder in einem Online-Shop das Produkt nicht selbst in die Hand nehmen und persönlich und unmittelbar prüfen; da ist die Möglichkeit des Irrtums größer. Daher gibt es im Fernabsatz für Konsumenten ein Rücktrittsrecht.
Welche Fristen gelten für den Rücktritt?
Die Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG beginnt, sobald die Ware bei Ihnen eingetroffen ist. Hinterlegt der Zusteller einen Abholschein im Postkasten, beginnt die Frist ab dem Zeitpunkt, wo Sie als Kunde die Ware beim Zusteller abholen könnten. Der Tag des Auslösens der Frist (Tag der Lieferung, Tag der Abholmöglichkeit der Ware beim Zusteller) wird nicht hinzugezählt.
Wenn Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, beginnt die Rücktrittsfrist mit dem Tag, an dem Sie den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt haben. Bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen beginnt die Rücktrittsfrist mit der Lieferung des letzten Teils. Bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg beginnt die Rücktrittsfrist mit dem Tag, an dem Sie die zuerst gelieferte Ware besitzen.
Die Rücktrittsfrist beginnt auch dann zu laufen, wenn eine von Ihnen benannte dritte Person die Ware übernimmt. Voraussetzung ist allerdings, dass die dritte Person nicht als Beförderer der Ware tätig war.
Wann verlängert sich die Rücktrittsfrist?
Die Rücktrittsfrist verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn der Unternehmer seinen Informationspflichten zum Rücktrittsrecht nach § 4 Abs 1 Z 8 FAGG (Belehrung über das Bestehen eines Rücktrittsrechts, die Bedingungen, die Fristen und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrecht, dies unter Zurverfügungstellung des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars) nicht nachkommt und beträgt daher dann 12 Monate und 14 Tage.
Holt der Unternehmer die Informationserteilung innerhalb von 12 Monaten – ab dem Tag an welchem die Rücktrittsfrist bei Einhaltung der Informationspflichten zu laufen begonnen hätte – nach, können Sie binnen 14 Tagen, nach Erhalt dieser Information, zurücktreten.
Muss ich beim Rücktritt vom Kauf eine bestimmte Form einhalten?
Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden. Sie müssen dies jedoch nicht und können den Rücktritt selbst formulieren.
Im Fall einer schriftlichen Erklärung genügt es, wenn Sie als Kunde die Rücktrittserklärung rechtzeitig absenden (Datum des Poststempels). Der Zeitpunkt des Eingangs beim Händler ist nicht entscheidend.
Der Beweis, dass rechtzeitig zurückgetreten wurde, obliegt Ihnen als Verbraucher. Wir empfehlen Ihnen daher den Rücktritt per eingeschriebenem Brief zu erklären. Heben Sie sich eine Kopie des Schreibens auf!
Wer trägt Kosten für die Rücksendung?
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind von Ihnen zu tragen; dies gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen, oder wenn er es unterlassen hat, Sie über Ihre Kostentragungspflicht zu unterrichten.
Wann muss ich im Rücktrittsfall spätestens die Ware zurücksenden?
Sie haben die Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an den Unternehmer zurückzustellen; dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Ware selbst abzuholen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird.
Wann muss mir der Unternehmer spätestens mein Geld rückerstatten?
Wenn Sie als Verbraucher nach § 11 Abs. 1 FAGG vom Vertrag zurücktreten, so hat der Unternehmer alle von Ihnen geleisteten Zahlungen, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Er hat für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, dessen Sie sich für die Abwicklung seiner Zahlung bedient haben; die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels ist aber dann zulässig, wenn dies mit Ihnen ausdrücklich vereinbart wurde und Ihnen dadurch keine Kosten anfallen.
Bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er entweder die Ware wieder zurückerhalten oder Sie ihm einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht haben; dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Ware selbst abzuholen.
Ich habe die Ware verwendet. Darf der Händler mir dafür Kosten in Rechnung stellen?
Sie haben dem Unternehmer nur dann eine Entschädigung für eine Wertminderung der Ware zu zahlen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist.
Die Entfernung der Verpackung und eine erste Inbetriebnahme zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit sind ebenso zulässig wie die Anprobe eines Kleidungsstückes. Nur darüber hinausgehende Wertminderung ist zu ersetzen.
Wenn Sie der Unternehmer nicht über Ihr Rücktrittsrecht gemäß § 4 Abs 1 Z 8 FAGG aufgeklärt hat, haften Sie in keinem Fall für einen Wertverlust der Ware.
In welchen Fällen habe ich kein Rücktrittsrecht?
Die Ausnahmen vom Rücktrittsrecht sind in § 18 FAGG angeführt.
So haben Sie als Verbraucher kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen über
- Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
- Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können (zB Goldbarren, Golddukaten),
- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (zB Maßanzug, Maßmöbel),
- Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (zB Milch, Obst),
- Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (zB Kosmetika, Arzneimittel),
- Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden (zB Heizöl, Flüssiggas),
- alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
- Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,
- Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (zB Konzerttickets, Hotelbuchungen),
- die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung über die Zustimmung und Kenntnisnahme des Verbrauchers von den Rechtsfolgen – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Lieferung begonnen hat (zB bei Downloads von Musik, Filmen und Computerspielen).
Sie haben weiters kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen Sie den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert haben. (Erbringt der Unternehmer bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die Sie als Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt haben, oder liefert er Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht Ihnen hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu.)
Ihnen steht schließlich kein Rücktrittsrecht bei Verträgen zu, die auf einer öffentlichen Versteigerung geschlossen werden.
Auch über das Nichtbestehen des Rücktrittsrechts sind Sie schon vor Vertragsabschluss bzw Ihrer Vertragserklärung zu informieren.