Im Test: 13 Haarspülungen für geschädigtes Haar wurden von der Stiftung Warentest getestet.
Pflegeeigenschaften
Friseurtest. 22 Probanden mit geschädigtem Haar nutzten zwei Tage lang ein Shampoo mit geringer Pflegewirkung. Dann wendeten zwei Friseure die Spülungen bei den Probanden an: Sie wuschen die Haare der Probanden mit einem stark reinigenden Shampoo. Anschließend applizierten sie die anonymisierten Testprodukte im Halbseitentest. Anwendung und Einwirkdauer erfolgten nach Anbieterangaben; gab es keine, wirkten die Spülungen etwa eine Minute ein. Die Produktmenge richtete sich nach der Haarlänge. Nach dem Ausspülen beurteilten die Friseure jeweils am nassen und am trockenen Haar Pflegeeigenschaften wie Entwirrbarkeit, Kämmbarkeit und Griffigkeit, am trockenen Haar Geschmeidigkeit, Volumen, Glanz und fliegende Haare. Vor der Applikation des nächsten Produkts wendeten die Probanden erneut für zwei Tage das Shampoo mit geringer Pflegewirkung an.
Bestimmung der Nasskämmbarkeit. Im Labor wurde zudem die Kämmbarkeit nasser Haare geprüft: Chemisch gebleichte Naturhaarsträhnen wurden mit stark reinigendem Shampoo gewaschen. Anschließend wurde die benötigte Kämmkraft im nassen Haar mit einer Zugprüfungsmaschine gemessen. Dann wurden die Haare mit dem jeweiligen Testprodukt nach standardisierten Vorgaben behandelt und die Kämmkraft an den nassen Strähnen wurde gemessen. Jede Spülung wurde an fünf Strähnen gemessen, die jeweils fünf Mal maschinell gekämmt wurden.
Weitere Prüfdetails:
- Euro-Naturhaar-Großsträhnen: 2 g ± 0,3 g, 21 cm lang
- Feuchtigkeit der Haartressen: ~ 55 % Feuchtigkeit
Bestimmung des Volumens (Beschwerung der Haare). Das Volumen wurde außerdem an Naturhaarsträhnen geprüft, die mit einem Standardshampoo gewaschen, gekämmt und getrocknet wurden. Die Strähnen wurden mit einer definierten Lichtquelle angestrahlt und Schattenbilder wurden aus 30 verschiedenen Winkeln erzeugt. Aus den Schattenflächen wurde das Volumen ermittelt. Dieses Volumen wurde mit jenem der Haarsträhnen nach einer, drei und zehn Anwendungen pro Spülung bei sonst gleichen Prüfbedingungen verglichen. Jedes Produkt wurde an fünf Strähnen geprüft.
Weitere Prüfdetails:
- Euro-Naturhaar-Rundsträhnen: 4 g ± 0,2 g;, freie Länge 16 cm
- Messung: Ermittlung der Schattenprojektionsfläche in einem automatisierten Messaufbau über 180° in 6°-Schritten mittels digitaler Bildanalyse
Anwendung. Zwei Friseure beurteilten folgende Eigenschaften der anonymisierten Testprodukte an den Haaren von insgesamt 22 Probanden: Konsistenz, Verteilbarkeit, Cremigkeit und Auswaschbarkeit. Fünf Experten bewerteten die Anwendungshinweise.
Kritische Stoffe. Die Konzentrationen deklarationspflichtiger Duftstoffe wurden bestimmt. Mit Ausnahme des Duftstoffs Lilial (Butylphenyl Methylpropional) waren die Ergebnisse unauffällig. Waren Cyclosiloxane deklariert, wurden die Gehalte analysiert. Dies war bei einem Produkt der Fall. Waren Isothiazolinone deklariert, wurden die Gehalte ermittelt. Alle Produkte hielten die gesetzlichen Vorgaben ein. Die Inhaltstoffliste wurde auf Mineralölbestandteile sowie auf Mikroplastik – also feste, nicht wasserlösliche Kunststoffpartikel – gecheckt, die kleiner als fünf Millimeter sind. Kein Produkt war hierbei auffällig.
Folgende Methoden wurden eingesetzt:
- Cyclosiloxane: Analyse mittels GC-FID
- Allergene Duftstoffe einschließlich Butylphenyl Methylpropional: Analyse mittels GC-MS in Anlehnung an DIN EN 16274
- Isothiazolinone: Analyse mittels HPLC-DAD
Verpackung. Fünf Experten bewerteten die Handlichkeit und Standfestigkeit der anonymisierten Produktbehälter, wie gut sie sich öffnen und wieder verschließen ließen und wie gut die Spülungen sich entnehmen ließen. Ein Experte prüfte, ob es sich um Mogelpackungen handelte. Zudem wurde erfasst, ob eine Originalitätssicherung sowie Materialkennzeichnung und Recyclinghinweise vorhanden waren. Anhand von drei Packungen je Produkt wurden die Inhaltsmengen, der Füllungsgrad und die Entleerbarkeit ermittelt.
Deklaration und Werbeaussagen. Ein Experte überprüfte, ob die Kennzeichnung der EU-Kosmetik- und der Fertigpackungsverordnung entsprach. Drei Fachleute bewerteten Lesbarkeit und Übersichtlichkeit der Angaben. Ein Experte beurteilte die Werbeaussagen.