"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus. - Hier: Espressomaschine von Gastroback.
Nach knapp 3 Jahren war unsere Espressomaschine von Gastroback kaputt. Das Gerät wurde repariert und von DPD zugestellt. Den Transportschaden bemerkte ich erst nach dem Auspacken. DPD lehnte eine Schadensregulierung ab. Firma Gastroback in Deutschland sandte uns dann in Kulanz ein neuwertiges Messegerät mit allem Zubehör.
Ernst Schartner
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